
Im Zuge der jährlichen Anpassung steigen die Altersbezüge im Westen um knapp 4,4 Prozent und im Osten um knapp 5,9 Prozent. Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung wird zudem der Rentenwert Ost an den im Westen angeglichen und beträgt damit nun einheitlich 37,60 Euro. Der Rentenwert gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt wert ist. Die über die Jahre gesammelten Entgeltpunkte werden mit dem Rentenwert multipliziert und ergeben damit die Höhe der Rente.
Außerdem tritt mit dem heutigen Tag die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform in Kraft. Die Neuregelungen sehen etwa Zuschüsse und Bonuszahlungen vor, um Berufsabschlüsse nachzuholen oder Weiterbildungen zu absolvieren.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.