
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Vorgesehen ist, damit bis Ende Juli eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Hersteller von Waschmaschinen, Kühlschränken, Schweißgeräten, Staubsaugern, Mobiltelefonen, Druckern, E-Rollern oder Ähnlichem würden verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu angemessenen Preisen reparierbar zu halten. Die Bauweise müsste dann so gestaltet werden, dass Reparaturen möglich sind. Bei Verstößen könnten Käufer eine Gewährleistung einfordern. Gewährleistungsansprüche sollen sich verlängern, wenn man sich statt für ein Ersatzgerät für eine Reparatur entscheidet. Bundesjustizministerin Hubig, SPD, sagte, Reparieren sei besser als Wegwerfen – für den Geldbeutel und für die Umwelt. Kritik kommt von der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Sie warnt vor unklaren Vorgaben, zusätzlicher Bürokratie und Rechtsunsicherheit.
Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat der Gesetzentwurf nichts zu tun.
Diese Nachricht wurde am 21.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
