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Reportage Patientenverfügung

Wer eine Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung abschließen möchte, muss gleich zwei Hürden überwinden: die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit und die Auseinandersetzung mit einer juristisch komplizierten und weitreichenden Materie.

Von Mirko Smiljanic | 03.07.2012
    Ein kleines freundlich eingerichtetes Büro, Blumen, ein Tisch mit vier Stühlen – mehr braucht Petra Bosch-Overhage vom Hospizverein Köln-Mülheim nicht, um über letzte Dinge zu reden. Als Juristin ist sie vertraut mit den Finessen von Vollmachten und Verfügungen, als langjährige Beraterin weiß sie aber auch, dass die Ratsuchenden häufig gar nicht wissen, welchen Rat sie genau suchen.

    "Eigentlich, wie geht das, wenn einer von uns beiden als erster krank wird, was hat der "Gesunde" in Anführungsstrichen dann noch zu tun, das wir das dann in der Hand haben, würde ich sagen, dass das dann fertig wäre, ich möchte gar nicht zu Ende denken, wenn einer von uns krank wird und wir hätte so was nicht in der Schublade liegen, also, ich möchte im Moment doch die Beruhigung haben."

    Punkt für Punkt erläutert Bosch-Overhage dem Ehepaar Jakubowski, was eine Patienten- von einer Betreuungsverfügung unterscheidet, welche Rechte und Pflichten sich aus Vorsorgevollmacht ergeben.

    "Viele kommen, weil sie einen besonderen Anlass haben, in der Familie, im Freundeskreis, Bekanntenkreis, weil dann da jemand im Krankenhaus ist, über Monate künstlich ernährt wird, beatmet wird, aber eigentlich immer gesagt hat, das wollte ich aber gar nicht, wenn ich mal in einem solchen Zustand bin, dann möchte ich das aber nicht, ..."

    ... weshalb die Auseinandersetzung mit der Patientenverfügung sinnvoll ist. In welchem Alter dies geschieht, spielt übrigens keine Rolle.

    "Ich hatte jetzt beim letzten Termin, da war jemand hier, der war um die 40, der sagt, gut, die älteren Menschen werden vielleicht eher krank, aber ich kann morgen einen Unfall haben oder eine Krebserkrankung wird festgestellt oder ein Schlaganfall, das kann ja auch jüngere Leute treffen, und deshalb ist es auch so wichtig, sich möglichst früh Gedanken darüber zu machen."

    Vorausgesetzt man möchte es regeln. Viele Menschen scheuen die Auseinandersetzung mit Krankheit und Tod – das Ehepaar Jakubowski war da keine Ausnahme.

    "Nur immer wegschieben, nur nicht dran denken an später, immer wegschieben, man spricht da nicht drüber, auch in der Familie wenig."

    Nun haben sie aber doch den Weg in eine Beratungsstelle gefunden, und wenn alles glatt läuft, unterschreiben sie und ihr Mann noch heute die Patientenverfügung.

    "Wenn sich das jetzt so im Gespräch ergibt und wir können damit fertig werden, dass wir all die Fragen verstehen, dann machen wir das, ja, sofern es heute noch geht, oder wir nehmen alles mit nach Hause und lesen noch mal alles durch und kommen dann wieder."