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Reproduktionsmedizin
Noch Ei oder schon Embryo?

Eizellenspenden sind in Deutschland verboten, Embryonenspenden nicht. Doch die Grenze ist nicht so einfach zu ziehen. Ein Urteil des Landgerichts Augsburg könnte Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch Hoffnung machen.

Von Burkhard Schäfers | 28.02.2019
Eizellen mit Spermien nach einer künstlichen Befruchtung
Eizellen mit Spermien nach einer künstlichen Befruchtung (Waltraud Grubitzsch, dpa picture-alliance)
Da ist dieser sehnliche Wunsch nach einem Kind. Aber auf natürlichem Weg klappt es nicht. Tausende Paare belastet das sehr – und sie suchen nach medizinischen Möglichkeiten, um doch ein Kind zu bekommen. Zuletzt wurden in Deutschland mehr als 20.000 Kinder pro Jahr nach einer künstlichen Befruchtung geboren. Das sind fast drei Prozent aller Kinder – Tendenz steigend. Monika Frommel, Rechtsexpertin im Bereich Fortpflanzungsmedizin, spricht von einer enormen Nachfrage:
Frommel: "In einer Zeit, in der Frauen eine gute Ausbildung bevorzugen und sehr spät erst ans Kinderkriegen denken, ist das für Frauen ein großer Nachteil. Deswegen ist der Ruf nach einer Eizellspende beziehungsweise nach der erlaubten Embryonenspende riesig. Weil die Reproduktionsmedizin bei vielen Frauen ab 35 – deutlich bei 40-jährigen Frauen – nichts mehr machen kann. Es sei denn, sie bekommen eine Embryonenspende."
Imprägnieren, einfrieren, auftauen
Die Methoden der künstlichen Befruchtung werfen rechtliche und ethische Fragen auf. Jüngst zu beobachten in einem Fall, den das Landgericht Augsburg verhandelte: Dürfen Mediziner kinderlosen Paaren gefrorene Eizellen anderer Spenderpaare vermitteln?
Medizinisch funktioniert das wie folgt: Der Frau werden Eizellen entnommen und im Reagenzglas mit der Samenzelle des Mannes befruchtet. Bleiben nach erfolgreicher künstlicher Befruchtung sogenannte ‚imprägnierte‘ Eizellen im Vorkernstadium übrig, dürfen sie in flüssigem Stickstoff tiefgefroren werden. Taut man später die imprägnierten Eizellen aus dieser Kryokonservierung wieder auf, können sie zu einem Embryo heranwachsen.
Während Eizellspenden in Deutschland verboten sind, ist die Embryonenspende erlaubt. Juristen streiten über die Frage, ab wann die Befruchtung als vollendet gelten kann: Wann wird aus der Eizelle ein Embryo?
Da die Befruchtung der gefrorenen Eizelle nach dem Auftauen abgeschlossen wird, spricht Monika Frommel von einer erlaubten Embryonenspende. Die emeritierte Strafrechtsprofessorin aus Kiel möchte diese Methode etablieren.
Streitfall Vorkernstadium
Frommel: "Der Reproduktionsmediziner beim Spenderpaar befruchtet die Eizelle der späteren Spenderin, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch eigene Kinder haben will. Irgendwann ist der Vorgang abgeschlossen für die Frau. Sie hat ihr Kind, und hat noch Vorkernstadien in der Kryo. Und dann gibt es eben Menschen, die sich sagen, das fände ich jetzt sehr schade, wenn ich damit nicht anderen Menschen helfen könnte."
Ursprünglich sind die Vorkernstadien also für das Spenderpaar selbst bestimmt. Falls es aber bis zur Schwangerschaft weniger Versuche der künstlichen Befruchtung braucht, als Vorkernstadien vorhanden sind, können diese gespendet werden.
Nur: Ist die Spende von Vorkernstadien laut Embryonenschutzgesetz überhaupt erlaubt? Eindeutig geregelt ist das nicht: Der Gesetzgeber gestattet die nicht-kommerzielle Spende von Embryonen, die nach einer gelungenen Kinderwunschbehandlung übrig sind – mit dem Argument, diese zu erhalten, da sie ansonsten absterben würden. Eizellspenden hingegen sind verboten. Die Frage, wann aus einer Eizelle ein Embryo wird, ist also alles andere als juristische Haarspalterei.
Viele Nachbarländer erlauben auch die Eizellspende. Bisher gehen viele deutsche Paare etwa nach Spanien, Tschechien, Polen oder Österreich und bezahlen dort mehrere tausend Euro. Dem will Strafrechtlerin Monika Frommel entgegen wirken. Eizellspenden seien fast immer kommerziell, keine Spenderin lasse diesen medizinischen Eingriff aus altruistischen Gründen machen.
"Eher unanständig"
Frommel: "Ich finde die Eizellspende keine gute Idee. Weil dadurch ein Markt von Eizellspenderinnen in Ländern, in denen eine gewisse Armut bei vielen Frauen herrscht, geschaffen wird. Und deshalb finde ich insgesamt diesen Betrieb der Eizellspende-Zentren eher unanständig."
Der deutsche Gesetzgeber untersagte die Eizellspende, weil er das Kindeswohl durch eine sogenannte ‚gespaltene Mutterschaft‘ gefährdet sah. Sprich es gibt zum einen die Spenderin – und zum anderen die Frau, die die Schwangerschaft austrägt. Dieses Argument hält der Medizinrechtler Professor Jochen Taupitz von der Universität Mannheim für wenig überzeugend:
"Erfahrungen im Ausland, wo die Eizellspende erlaubt ist, zeigen, dass die Kinder keineswegs psychische Probleme haben, wenn sie von dieser sogenannten gespaltenen Mutterschaft erfahren. Es kommt darauf an, dass man ihnen das vernünftig erklärt. Und es kommt ja noch hinzu, dass die Kinder, die auf diese Weise geboren werden, Wunschkinder sind. Insofern ist die Situation für sie keineswegs so furchtbar, wie der Gesetzgeber damals angenommen hat."
Wie also umgehen mit gefrorenen Eizellen im Vorkernstadium, aus denen nach dem Auftauen ein Embryo wird? Rechtswissenschaftlerin Frommel argumentiert:
Gesetz auf dem Prüfstand
"Dann ist die Tathandlung der Befruchtung vollendet. Und wenn es vollendet ist – das Vorkernstadium wird überhaupt nicht geregelt im Embryonenschutzgesetz – dann ist das Spenderpaar frei, es freizugeben. Für einen legalen Zweck natürlich, und das ist die Embryonenspende."
Auch Medizinrechtler Taupitz, ehemaliges Mitglied im Deutschen Ethikrat, sieht einen solchen Umgang mit dem Vorkernstadium – genannt 2-PN-Zelle – positiv.
Er sagt: "Wir haben vonseiten des Deutschen Ethikrates schon vor vielen Jahren die Frage aufgeworfen, ob man nicht Embryonen – im heutigen rechtlichen Sinne – und 2-PN-Zellen ethisch und rechtlich auf eine Stufe stellen sollte. Darüber muss eine politische Diskussion geführt werden. Diese Unterscheidung leuchtet auch den betroffenen Paaren oft nicht ein. Weil sie sagen: Diese 2-PN-Zelle, das ist doch schon werdendes Leben, und wir wollten doch auch immer, dass aus dieser 2-PN-Zelle mal ein Embryo und dann letztlich ein geborenes Kind wird. Also diese rechtliche Unterscheidung ist für Laien häufig nicht nachvollziehbar."
Der Fall am Landgericht Augsburg hat die Diskussion erneut befeuert. Die Richter sprachen die beteiligten Mediziner frei: Sie hätten nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen. Juristisch betrachtet sei die Befruchtung im Vorkernstadium bereits abgeschlossen. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Sie hat Revision eingelegt, das Verfahren ist also weiter in der Schwebe.
Für Jochen Taupitz zeigt der Fall, dass eine größere politische Debatte über Fragen der Reproduktionsmedizin nötig sei. Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 gehöre erneut in den Bundestag:
Taupitz: "Das Embryonenschutzgesetz, das mittlerweile fast 30 Jahre alt ist, ist längst überfällig für eine Reform. Insbesondere was der Gesetzgeber überhaupt nicht berücksichtigt bisher ist, dass Erfahrungen im Ausland viele Befürchtungen, die der Gesetzgeber damals in Deutschland hatte, sich als nicht berechtigt gezeigt haben. Aber man muss natürlich auch sehen: Das ist für die Politiker ein heißes Eisen. Es ist ethisch, rechtspolitisch vieles umstritten auf diesem Gebiet. Wenn man etwa an die Leihmutterschaft denkt. Aber dass das auf dem Rücken der Fortpflanzungsmediziner ausgetragen wird, das ist letztlich ein Skandal."
Der Mannheimer Medizinrechtler sagt, in Deutschland würden Paare in Sachen Fortpflanzungsmedizin schlechter behandelt als in vielen anderen Ländern. Dass die Politik Reformen scheue, hänge auch mit der Haltung der Kirchen zusammen. Insbesondere die katholische Kirche ist für klare Grenzen in der Reproduktionsmedizin.
Taupitz sagt: "Religiöse Aspekte spielen unterschwellig natürlich immer eine Rolle. Wir wissen ja, dass die katholische und die evangelische Kirche im Hintergrund in Deutschland doch einen ganz erheblichen Einfluss haben. Aber wir sind nun mal ein säkularer Staat, da darf der Staat natürlich nicht seine Strafgesetze einseitig nach irgendwelchen religiösen Auffassungen ausrichten."
Der Fall der gefrorenen Eizellen wirft also größere Fragen auf: Wie will die Gesellschaft mit den Möglichkeiten der modernen Medizin umgehen? Und: Wie schwer wiegt dabei ein unerfüllter Kinderwunsch?