Fluss- und Tuchbestattungen
Rheinland-Pfalz modernisiert Bestattungsrecht

In Rheinland-Pfalz gilt künftig das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. Damit werden viele alternative Bestattungsformen erlaubt und der Friedhofszwang für die Asche Verstorbener aufgehoben. Angehörige können die Totenasche künftig grundsätzlich auch privat verwahren.

    Blick auf ein frisches Urnengrab mit Holzkreuz und Blumen.
    Rheinland-Pfalz modernisiert das Bestattungsgesetz. (Hannes P Albert/dpa)
    Der zuständige Landesgesundheitsminister Hoch (SPD) erklärte vor der Abstimmung im Mainzer Landtag, mit dem Gesetz reagiere das Land auf eine veränderte Bestattungskultur. Das Gesetz schränke niemanden ein, der eine traditionelle Form der Bestattung wünsche. „Wir sehen den Friedhof in unserem Bestattungsgesetz immer noch als Regelfall an“, erklärte er.
    „Das Gesetz überlässt jedem die Art, wie er trauert“, erklärte der SPD-Abgeordnete Kusch. Bislang seien viele Angehörige, die sich beispielsweise aus der Asche ein Schmuckstück anfertigen lassen wollten, ins Ausland ausgewichen: „Die Menschen mussten in ihrer Trauer noch ein schlechtes Gewissen und zusätzlichen Stress haben.“ Die Trauerkultur habe sich im Laufe der Zeit stets verändert, gab der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler ein. Auch Friedhöfe müssten sich verändern, sie seien „eben gerade keine Museen“.

    Kritik von CDU

    Heftige Kritik kam von der CDU, die wie die Gruppe der Freien Wähler gegen das Gesetz stimmte. „Die Novelle beerdigt die Bestattungskultur in diesem Land,“ kritisierte der Unionsabgeordnete Gensch. Würde- und pietätvolle Bestattungen auf dem Friedhof würden tendenziell dadurch „unerschwinglich teuer“. Dem federführenden Minister Hoch rief Gensch im Plenum zu: „Herr Minister, Sie sind der Totengräber unserer Friedhöfe.“ Die Möglichkeit zur privaten Verwahrung von Urnen erzeuge gesellschaftlichen Druck, insbesondere Ärmere würden in Zukunft schneller aus dem Gedächtnis der Mitmenschen verschwinden.
    Diese Gefahr sieht Minister Hoch nicht. Er traue den Kommunen im Land zu, Friedhöfe so weiterzuentwickeln, dass sie auch in Zukunft Orte der Trauer und des Gedenkens bleiben können. Allerdings stelle sich die Frage, ob Städte künftig noch in jedem Vorort einen eigenen Friedhof unterhalten müssten.

    Auch Sachsen-Anhalt lockert Regeln

    Sachsen-Anhalt hat die Aufhebung der Sargpflicht beschlossen. Künftig ist die sogenannte Tuchbestattung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, teilte Sozialministerin Grimm-Benne in Magdeburg mit. Dies sei besonders für jüdische und muslimische Gläubige von Bedeutung. Die Entscheidungshoheit bleibe bei den Friedhofsträgern.
    Einen weiteren Schritt gehe das Land mit der legalisierten Entnahme kleiner Mengen Asche Verstorbener. Bis zu fünf Gramm Asche dürfe künftig zur "würdevollen Nutzung in Erinnerungsstücken" entnommen werden, etwa für Gedenkdiamanten, hieß es.
    Diese Nachricht wurde am 11.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.