
Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wurde der von der Verteidigung eingebrachte Antrag angenommen. Zur Begründung hieß es, dass sich in den Gerichtsdokumenten auch nicht aktenkundig gemachte Unterlagen befunden hätten, die eigentlich in einem Parallelverfahren für den internen Gebrauch erstellt worden seien. Das Zwischenverfahren richtet sich gegen den Mitgesellschafter der Hamburger Warburg Bank, Olearius. Er ist von der Staatsanwaltschaft Köln angeklagt worden. Das Landgericht Bonn verhandelt aktuell darüber, ob die Anklage zugelassen wird.
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien um einen Dividenden-Stichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Dem Staat entstanden dadurch Einbußen im zweistelligen Milliardenbereich.
Diese Nachricht wurde am 24.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.