
Er sprach von einer willkürlichen Entscheidung der US-Regierung und machte klar, dass die Trump-Administration Voice of America und verwandte Radioprogramme, die vom Kongress genehmigt und finanziert wurden, nicht einseitig beenden könne. Die Streichung von Mitteln für diese Programme würde die Zustimmung des Kongresses erfordern, betonte der Richter. Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Voice of America den Sendebetrieb wieder aufnehmen muss. Geklagt hatten Mitarbeiter von Voice of America, Journalistengewerkschaften und die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen.
US-Präsident Trump hatte Mitte März ein Dekret unterschrieben, das die US Agency for Global Media anweist, Programme und Personal der Auslandssender auf ein Minimum zu reduzieren - eine weitere Maßnahme, um angebliche Auswüchse im US-Regierungsapparat zu reduzieren.
Neben Voice of America sind auch die US-Auslandssender Radio Free Europe/Radio Liberty und Radio Free Asia vom Vorgehen der Trump-Regierung betroffen. Die Sender haben das Ziel, Menschen in Ländern ohne oder mit eingeschränkter Pressefreiheit zu erreichen. Auch im Fall von Radio Free Europe/Radio Liberty hat ein US-Richter das Vorgehen der Trump-Regierung auf Eis gelegt.
Diese Nachricht wurde am 29.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.