
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 60-Jährigen Rechtsbeugung vor. Der Familienrichter soll Verfahrensvorschriften missachtet haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen. Der Richter hatte im April 2021 unter anderem angeordnet, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen müssten. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hob den Beschluss später auf, weil Familiengerichte für solche Entscheidungen nicht zuständig sind, was dem Angeklagten hätte bekannt sein müssen. Zu Prozessbeginn begründete der angeklagte Richter sein Vorgehen mit dem Kindeswohl und wies die Vorwürfe als unbegründet zurück.
Im Fall einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Juristen eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.