
Zur Begründung hieß es, Trump habe nicht ausreichend dargelegt, dass der von ihm beanstandete Artikel in böswilliger Absicht veröffentlicht worden sei. Zugleich räumte der Richter dem Präsidenten die Möglichkeit ein, eine geänderte Klageschrift einzureichen. - Das "Wall Street Journal" hatte im Juli 2025 über ein Geburtstagsschreiben berichtet, das Trump für den Sexualstraftäter Epstein verfasst haben soll. Der Präsident bestritt, den Brief geschrieben zu haben.
Diese Nachricht wurde am 13.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
