
Den Vergleich hatten Trumps Anwälte erarbeitet, nachdem der Präsident der Behörde vorgeworfen hatte, während seiner ersten Amtszeit nicht genug gegen die Weitergabe seiner Steuerdaten getan zu haben. Die Bundesrichterin entschied nun, dass sich Trump mit der Klage persönliche Vorteile habe verschaffen wollen. Zudem seien er und die ihm unterstellte Behörde in dem Zivilverfahren keine echten Prozessgegner gewesen.
Die Richterin untersagte dem US-Präsidenten und seinen an gemeinsamen Unternehmen beteiligten Söhnen außerdem, sich in künftigen Gerichtsverfahren auf den Vergleich zu berufen. Dieser hatte Trump und seinen Unternehmen auch weitreichenden Schutz vor Steuerprüfungen zugesichert.
Diese Nachricht wurde am 13.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
