
Die Richterin in Washington gab damit dem Eilantrag einer Menschenrechtsorganisation statt. Die Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren sollten auf Anweisung der Regierung in ihr Heimatland zurückgebracht werden. Medienberichten zufolge befanden sich einige von ihnen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts schon in Flugzeugen auf dem Rollfeld.
Menschenrechtsorganisationen sowie die Anwälte der Minderjährigen argumentieren, dass den Kindern und Jugendlichen in Guatemala Gefahr drohe. Sie werfen der Regierung zudem vor, den besonderen gesetzlichen Schutz von unbegleiteten Minderjährigen zu missachten.
Der Aufschub des Bundesgerichts gilt zunächst für zwei Wochen.
Diese Nachricht wurde am 01.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.