Restitution
Richterinnen und Richter für neues Schiedsgericht zu NS-Raubkunst benannt

Für das geplante Schiedsgericht zu deutschen Raubkunstfällen sind die 36 Richterinnen und Richter ernannt worden. Kulturstaatsminister Weimer zufolge fungieren als Doppelspitze des Gerichtspräsidiums die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Steiner, und der frühere Verfassungsrichter Müller.

    Drei kleine gerahmte Bilder nebeneinander auf einer Tischoberfläche. Sie werden von Personen mit weißen Schutzhandschuhen gehalten, deren Köpfe am oberen Bildrand abgeschnitten sind.
    Drei als NS-Raubkunst identifizierte Kunstwerke, die an Erben der früheren Besitzer zurückgegeben wurden (Archivbild vom Januar 2020). (picture alliance / dpa / Christoph Soeder)
    Der bayerische Kunstminister Blume erklärte, damit stehe man kurz vor Beginn einer neuen Ära bei der Rückgabe von NS-Raubgut. Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Schuster, begrüßte den Schritt. Er sagte, die Richter würden künftig mit Ernsthaftigkeit und Professionalität über Restitutionsfragen entscheiden. Die "Jewish Claims Conference" sprach von einem wichtigen Signal für Überlebende und ihre Familien. Nach Jahrzehnten des Wartens könnten sie nun endlich beginnen, ihre Restitutionsansprüche aus eigener Initiative voranzubringen. Ebenso wie Schuster mahnte die Institution als nächsten Schritt ein Restitutionsgesetz an. Nur so könne es eine Lösung für alle noch offene Fälle geben.
    Bund und Länder hatten die Einrichtung des Gerichts im Frühjahr vereinbart. Es soll über den Umgang mit Kunstwerken etwa in deutschen Museen entscheiden, die Verfolgten in der Zeit des Nationalsozialismus geraubt wurden oder die sie unter Zwang verkaufen mussten. Deutschland unterstützt die sogenannten "Washingtoner Prinzipien" von 1998. Darin werden frühere Besitzer beziehungsweise deren Erben ermutigt, ihre Ansprüche anzumelden.
    Diese Nachricht wurde am 19.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.