Mit dieser europäischen Entscheidung endet eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat, der Vertretung der 27 Mitgliedsländer. Unstrittig war jahrelang nur eines: Dass es einen Strafrahmen geben muss, damit die vielen europäischen Gesetze zum Schutz von Umwelt und Natur auch überall respektiert werden. Der CDU-Europaabgeordnete Hartwig Nassauer, Berichterstatter zum Umweltstrafrecht:
"Es gab Einigkeit darüber, dass die Durchsetzung des Umweltrechts in den Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich gehandhabt wird, und dass deshalb der Versuch sinnvoll ist, das nicht völlig zu harmonisieren, aber zu homogenisieren. Um zu vermeiden, dass im einen Mitgliedsstaat Umweltverstösse nicht geahndet werden und in anderen sehr nachdrücklich, das produziert Umwelttourismus."
Illegale Mülltransporte waren eine Folge, unfaire Wettbewerbsbedingungen eine andere: In einigen Ländern musste sich die Industrie um eine saubere Produktion bemühen, da ihr andernfalls scharfe Sanktionen drohten, in anderen Ländern konnten die Unternehmen billig und ohne Rücksicht auf die Umwelt produzieren. Doch weil sich EU-Kommission und Mitgliedsstaaten jahrelang stritten, wer denn nun den Rahmen für die Durchsetzung des Umweltrechtes festlegen dürfe, blieb dieser jahrelang aus. In der EU-Kommission fehlte vielen das Vertrauen in den guten Willen der Mitgliedstaaten, schließlich reagierten etliche unter ihnen auf Umwelt-Straftaten überhaupt nicht. Doch die Mitgliedsstaaten widersetzten sich einem ersten Richtlinienentwurf unter Hinweis auf ihre alleinige Zuständigkeit im Bereich Justiz. So ging es hin und her, zweimal musste der Europäische Gerichtshof entscheiden. Seit dem letzten Urteil vom November 2007 steht fest: EU-Kommission und Parlament dürfen mitreden bei Strafen in bestimmten Bereichen. Doch die genauen Strafen legen die EU-Mitgliedsländer fest. Nun, ein halbes Jahr später, steht der Rahmen für das europäische Umweltstrafrecht endlcih. Die Europaabgeordneten sind quer durch die Parteien zufrieden. Die Grüne Hiltrud Breyer:
"Wichtig ist, dass wir sagen, Umwelt muss geschützt werden und dass wir sagen, im Strafrecht Umwelt zu verankern, ist immer gut, dass wir deutlich machen, das ist kein Kavaliersdelikt."
Die Richtlinie schreibt nur den Mitgliedsstaaten vor, was sie als Straftaten werten müssen, wenn, und das ist eine wichtige Einschränkung, sie vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Dazu gehören etwa Tötung, Zerstörung, oder Besitz von geschützten Tier- oder Pflanzenarten, Herstellung, Lagerung, Ein - oder Ausfuhr von Kernmaterial. Auch wer in einem geschützten Gebiet einen Lebensraum schädigt, muss künftig europaweit mit Strafe rechnen. Damit wissen alle 27 Mitgliedsstaaten, wo sie ihr nationales Strafrecht im Zweifel noch nachbessern müssen. Berichterstatter Nassauer glaubt, in Deutschland seien nur Anpassungen im Naturschutzrecht nötig, die Bundesrepublik sei insgesamt sehr weit:
"Es gab bisher sehr unterschiedliches Recht und in anderen Ländern muss das Niveau der Reaktion sehr angehoben werden."
Dabei kann das Strafmaß zwischen Portugal, Schweden und Bulgarien durchaus variieren, das entscheidet jede Regierung allein, dafür hat sie nun zwei Jahre Zeit. Danach schauen sich die Europaabgeordneten an, was in den einzelnen Ländern geschehen ist. Noch einmal Hartmut Nassauer:
"Wir werden in einer Tabelle festgehalten sehen, wie dieses neue Strafrecht im einzelnen umgesetzt wird."
Dafür bekam der konservative Berichterstatter heute seltenen Beifall von den Bänken der Grünen. Sie sei sehr zufrieden über genau diese Kontrolle, erklärte Grünen- Fraktionschefin Monica Frassoni. Jahrelang habe sie für ein europäisches Umweltstrafrecht gekämpft, jetzt werde sich endlich auch in ihrer Heimat etwas ändern:
"Wir sind weiter sehr zufrieden, dass von nun an eine ganze Reihe von Umweltstraftaten nicht mehr von der Strafverfolgung ausgenommen werden darf. Ich komme aus Italien, und da gab es diese Versuchung immer wieder und man hat ihr oft nachgegeben. Ich bin sehr zufrieden, dass mit dieser Richtlinie bestimmte Arten der Jagd, die Zerstörung von Natur und andere Umweltstraftaten nicht mehr straffrei bleiben."
"Es gab Einigkeit darüber, dass die Durchsetzung des Umweltrechts in den Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich gehandhabt wird, und dass deshalb der Versuch sinnvoll ist, das nicht völlig zu harmonisieren, aber zu homogenisieren. Um zu vermeiden, dass im einen Mitgliedsstaat Umweltverstösse nicht geahndet werden und in anderen sehr nachdrücklich, das produziert Umwelttourismus."
Illegale Mülltransporte waren eine Folge, unfaire Wettbewerbsbedingungen eine andere: In einigen Ländern musste sich die Industrie um eine saubere Produktion bemühen, da ihr andernfalls scharfe Sanktionen drohten, in anderen Ländern konnten die Unternehmen billig und ohne Rücksicht auf die Umwelt produzieren. Doch weil sich EU-Kommission und Mitgliedsstaaten jahrelang stritten, wer denn nun den Rahmen für die Durchsetzung des Umweltrechtes festlegen dürfe, blieb dieser jahrelang aus. In der EU-Kommission fehlte vielen das Vertrauen in den guten Willen der Mitgliedstaaten, schließlich reagierten etliche unter ihnen auf Umwelt-Straftaten überhaupt nicht. Doch die Mitgliedsstaaten widersetzten sich einem ersten Richtlinienentwurf unter Hinweis auf ihre alleinige Zuständigkeit im Bereich Justiz. So ging es hin und her, zweimal musste der Europäische Gerichtshof entscheiden. Seit dem letzten Urteil vom November 2007 steht fest: EU-Kommission und Parlament dürfen mitreden bei Strafen in bestimmten Bereichen. Doch die genauen Strafen legen die EU-Mitgliedsländer fest. Nun, ein halbes Jahr später, steht der Rahmen für das europäische Umweltstrafrecht endlcih. Die Europaabgeordneten sind quer durch die Parteien zufrieden. Die Grüne Hiltrud Breyer:
"Wichtig ist, dass wir sagen, Umwelt muss geschützt werden und dass wir sagen, im Strafrecht Umwelt zu verankern, ist immer gut, dass wir deutlich machen, das ist kein Kavaliersdelikt."
Die Richtlinie schreibt nur den Mitgliedsstaaten vor, was sie als Straftaten werten müssen, wenn, und das ist eine wichtige Einschränkung, sie vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Dazu gehören etwa Tötung, Zerstörung, oder Besitz von geschützten Tier- oder Pflanzenarten, Herstellung, Lagerung, Ein - oder Ausfuhr von Kernmaterial. Auch wer in einem geschützten Gebiet einen Lebensraum schädigt, muss künftig europaweit mit Strafe rechnen. Damit wissen alle 27 Mitgliedsstaaten, wo sie ihr nationales Strafrecht im Zweifel noch nachbessern müssen. Berichterstatter Nassauer glaubt, in Deutschland seien nur Anpassungen im Naturschutzrecht nötig, die Bundesrepublik sei insgesamt sehr weit:
"Es gab bisher sehr unterschiedliches Recht und in anderen Ländern muss das Niveau der Reaktion sehr angehoben werden."
Dabei kann das Strafmaß zwischen Portugal, Schweden und Bulgarien durchaus variieren, das entscheidet jede Regierung allein, dafür hat sie nun zwei Jahre Zeit. Danach schauen sich die Europaabgeordneten an, was in den einzelnen Ländern geschehen ist. Noch einmal Hartmut Nassauer:
"Wir werden in einer Tabelle festgehalten sehen, wie dieses neue Strafrecht im einzelnen umgesetzt wird."
Dafür bekam der konservative Berichterstatter heute seltenen Beifall von den Bänken der Grünen. Sie sei sehr zufrieden über genau diese Kontrolle, erklärte Grünen- Fraktionschefin Monica Frassoni. Jahrelang habe sie für ein europäisches Umweltstrafrecht gekämpft, jetzt werde sich endlich auch in ihrer Heimat etwas ändern:
"Wir sind weiter sehr zufrieden, dass von nun an eine ganze Reihe von Umweltstraftaten nicht mehr von der Strafverfolgung ausgenommen werden darf. Ich komme aus Italien, und da gab es diese Versuchung immer wieder und man hat ihr oft nachgegeben. Ich bin sehr zufrieden, dass mit dieser Richtlinie bestimmte Arten der Jagd, die Zerstörung von Natur und andere Umweltstraftaten nicht mehr straffrei bleiben."