Archiv


Riester-Rente verstößt gegen EU-Recht

Wer ins Ausland zieht, muss die staatliche Förderung der Riester-Rente bisher zurückzahlen. Dies verstoße gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU, entschied der Europäischer Gerichtshof. Deutschland muss seine Gesetze ändern.

Von Maren Balkow |
    Den vollständigen Beitrag können Sie mindestens bis zum 10.2.2010 in unserem Audio-on-Demand-Player hören.