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Riester-Verträge
Zu hohe Abschlussgebühren zurückbekommen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat herausgefunden, dass für bestimmte Riester-Verträge zu hohe Abschlussgebühren gezahlt wurden. Riester-Kunden können Rückzahlungen geltend machen. Sie müssen sich allerdings melden.

Von Katja Scherer | 18.11.2019
Ein Sparschwein steht vor einem Schild mit der Aufschrift Riester-Rente.
Wenn sich der Eigenbeitrag zur Riester-Rente verändert, wird manchmal zuviel Provision verlangt (picture-alliance/ dpa-ZB / Jens Büttner)
Sparer, die die Riester-Rente in Form einer Rentenversicherung abgeschlossen haben, haben in den vergangenen Jahren unter Umständen zu hohe Abschlussgebühren bezahlt. Das hat die Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt. Ein Problem, das über Jahre bestanden habe und nicht aufgefallen sei, sagt Verbraucherschützerin Sandra Klug:
"Denn in den Vertragsbedingungen steht eben, wie viel Abschluss- und Vertriebskosten man bezahlen muss, beim Abschluss des Vertrages. Aber es steht eben nicht drin, dass das jedes Mal wieder erhoben wird, wenn da eine Vertragsveränderung stattfindet."
Problem: Ändert sich der Eigenbeitrag, fallen Gebühren an
Konkret geht um Folgendes: Bei Sparern, die in einen Riestervertrag einzahlen, setzt sich der Sparbetrag aus einem Eigenbeitrag und staatlichen Zulagen zusammen. Bisher war es dabei so, dass manche Versicherer erneut Abschlusskosten berechneten, wenn sich die staatliche Zulagen veränderten und Sparer als Reaktion darauf ihren Eigenbeitrag anpassten. Bekam ein Sparer also zum Beispiel keine Kinderzulage mehr und glich das durch einen höheren Eigenbeitrag aus, musste er unter Umständen doppelte Abschlussgebühren bezahlen. Inzwischen sei klar, dass das nicht erlaubt sei, sagt Klug:
"Also das Bundesministerium für Finanzen hat klargestellt, dass die Versicherungen so nicht vorgehen dürfen und die BaFin hat auch gerade veröffentlicht, dass die Versicherer, diese zu viel einbehaltenen Kosten den Verträgen auch gut schreiben werden."
Verbraucherschützer: Schaden in dreistelliger Millionenhöhe
Die Verbraucherzentrale schätzt, dass Sparern durch diese sogenannten Doppelprovisionen in den vergangenen Jahren ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden ist. Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GdV hält das für übertrieben:
"Es handelt sich nach unserer Einschätzung um sehr sehr seltene, besondere Fallkonstellationen, wo Kunden tatsächlich, wenn sie eine höhere Zulage bekommen, dann ihren Eigenbeitrag zurückführen."
Umstritten ist auch, wer nun alles sein Geld zurückfordern darf. Was zum Beispiel ist mit Riestersparern, die ihren Eigenbeitrag gesenkt und wieder erhöht haben, weil sie zeitweise arbeitslos oder in Teilzeitstellen waren? Dürfen auch sie doppelt gezahlte Abschlusskosten zurückfordern?
Dissens: Wer darf zurück fordern?
Klar, meint die Verbraucherzentrale Hamburg. Nein, sagt Peter Schwark vom GdV:
"Das ist eine ganz andere Fallkonstellation, die eigentlich auch mit dem hier nichts zu tun hat."
Eine Ansicht, die auch die Finanzaufsicht BaFin vertritt: Werde der Eigenbeitrag wegen Arbeitslosigkeit reduziert, seien zusätzliche Kosten je nach vertraglicher Vereinbarung gegebenenfalls zulässig, heißt es dort. Durch das Rundschreiben der BaFin von Oktober ist nun auf jeden Fall klar: Bei zulagenbedingten Doppelprovisionen können Verbraucher zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Dazu müssen sie selbst aktiv werden, sagt Klug:
"Also es ist eben tatsächlich so, dass die Versicherer so nicht vorgehen dürfen. Aber dass es nur gut geschrieben wird, wenn der Verbraucher sich bei den Versicherungen meldet. Es wird also nicht automatisch gemacht."
Ihr Tipp: Verbraucher mit Riester-Rentenversicherungen sollten ihre Anbieter auffordern, zu prüfen, ob in der Vergangenheit doppelte Provisionen erhoben wurden – und falls ja, eine Rückerstattung einfordern. Einen entsprechenden Musterbrief finden Riester-Sparer auf der Internetseite der Hamburger Verbraucherzentrale.