Freitag, 29. März 2024

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Rigmar Osterkamp vs. Jochen Vollmann
Nur Nein heißt Nein: Soll die Organspende Normalfall werden?

Rund 10.000 Kranke warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Im vergangenen Jahr aber gab es nur 797 Spender. Mit der Widerspruchsregelung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Zahl erhöhen. Nur wer zu Lebzeiten widerspricht, soll kein Organspender sein. Ist das die Lösung?

Moderation: Birgid Becker | 15.09.2018
    Eine Frau zeigt im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein einen Organspendeausweis
    Organspendeausweis: Soll die Organspende Normalfall werden? (Axel Heimken / dpa)
    Darüber streiten Rigmar Osterkamp und Jochen Vollmann.
    Pro: "Die Widerspruchslösung ist effektiver und fairer"
    Rigmar Osterkamp, Ökonom und stellvertretender Vorsitzender des Vereins "Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste":
    "Ich bin für die Widerspruchslösung. Und zwar aus zwei Gründen: Zunächst einmal dürfte die Zahl der jährlichen Toten auf der Organ-Warteliste erheblich abnehmen. Das lässt das Beispiel Österreich erwarten. Außerdem ist die Widerspruchslösung weniger unfair als die Zustimmungslösung. Weil es nämlich bei der Widerspruchslösung weniger Menschen gibt, die ein Organ annehmen würden, aber einer eigenen Organspende nach ihrem Tod nicht zustimmen oder ihr widersprechen. Manche behaupten, dass die Widerspruchslösung die Freiheit der Menschen einschränken würde, sprechen von einem Zwang zur Organspende. Das kann ich schwer nachvollziehen. Denn die Menschen können ja widersprechen. Und das sogar noch ohne Nachteil auf der Warteliste, falls sie selbst ein Organ benötigen."
    Contra: "Ethisch problematisch"
    Jochen Vollmann, Professor und Leiter des Instituts für medizinische Ethik und Geschichte der Medizin an der Ruhr-Universität Bochum:
    "Die Widerspruchslösung ist ethisch problematisch, weil es keine Spende mehr ist, sondern ein gesetzlich festgelegter Organentnahme-Automatismus. Eine Spende ist nie automatisch, schon gar nicht selbstverständlich. Eine Spende hat die fundamentalen Merkmale einer konkreten persönlichen und freiwilligen Handlung. Wenn man dieses Gesetz ändert, sollte man nicht mehr von Spende sprechen. Neben dieser ethischen Problematik löst die diskutierte Gesetzesänderung ein wesentliches Problem nicht: nämlich die unzureichenden Meldungen von hirntoten Patienten, die zur Organspende bereit sind, aber nicht von den Krankenhäusern zur Organtransplantation angemeldet werden. Anstatt Automatismen und Zwang geht es darum, die Spenderseite zu stärken. Bisher guckten alle auf die Organtransplantation. Das hat in eine Sackgasse geführt. Wir müssen unsere Prioritäten zum Spender und zum Entnahmekrankenhaus verändern."