Zusätzliche Hürden: Mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigen müssen an die Wahlurnen. Bei Verfassungsänderungen sogar 40 Prozent. Das föderale Prinzip bleibt gewahrt, weil bei zustimmungspflichtigen Gesetzten einzeln ausgezählt wird und eine Ländermehrheit zusammen kommen muss. Zudem sind vor dem Start der drei Schritte bindende Voraussetzungen zu erfüllen: Es muss ein ausgearbeiteter Entwurf vorgelegt werden. Karlsruhe kann verfassungswidrige Vorlagen stoppen und Gesetzte zum Haushalt, zu Steuern und Finanzen oder die Wiedereinführung der Todesstrafe sind ausgeschlossen.
Hat Kanzlerkandidat Edmund Stoiber, CSU, vor kurzem noch seine Unterstützung für die Einführung des Volksentscheides auf Bundesebene angekündigt, so ist jetzt nicht mehr mit der notwendigen Zweit-Drittel-Mehrheit im Bundestag am Freitag zu rechnen. Die Union lehnt basisdemokratische Elemente ab, weil damit keine Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte erreicht werde. Extremisten erhielten einen weiten Aktionsspielraum. CDU, CSU sehen jetzt die Gefahr von Manipulationen und Missbrauch. Hauptkritikpunkte: Rechte der Länder würden verfassungswidrig eingeschränkt, das Budgetrecht des Parlaments beeinträchtigt, nicht dem Volk, sondern kampagnenfähigen Organisationen werde mehr Macht verliehen und die Kündigung völkerrechtlicher Verpflichtungen sei nicht ausgeschlossen.
Streitgespräch mit Norbert Geis und Hermann Bachmaier als Real-Audio
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