Inge Hannemann musste heute eine Niederlage hinnehmen. Das Hamburger Arbeitsgericht hat ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Damit bleibt die als Hartz-IV-Rebellin bekannt gewordene Sachbearbeiterin eines Hamburger Jobcenters auch weiterhin vom Dienst freigestellt. Die Freistellung hatte ihr Arbeitgeber, die team.arbeit.hamburg verfügt. Das Urteil ist Hannemanns Ansicht nach ein Beleg dafür…
"… dass ich meine Meinung nicht äußern darf, dass ich nicht kritisch sein darf und vor allem, dass es höher bewertet wird, loyal gegenüber dem Arbeitsgeber zu sein als loyal zu sein einer Gesellschaft in unserer Demokratie zu sein!"
Schon seit Mitte letzten Jahres engagierte sich die Sachbearbeiterin mehr als es das Regelwerk für die Beratung arbeitssuchender Menschen vorsieht. Nach eigenen Angaben nahm sie sich vor allem für schwer zu vermittelnde Arbeitslose doppelt so viel Zeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Und unterbreitete nur solche Jobangebote, die den ratsuchenden Menschen tatsächlich entsprachen. Der Konflikt mit ihrem Arbeitsgeber entzündete sich aber vor allem durch ihren Internetblog zum Thema Hartz IV. Am 19. Februar stellte sie auf Altonabloggt.de einen Offenen Brief an die Arbeitsagentur online:
"Sehr geehrte Bundesagentur für Arbeit! wie viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden? Wie viele Dauerkranke, frustrierte und von subtiler Gehirnwäsche geprägte Mitarbeiter wollen Sie in Ihrem Konstrukt "Jobcentermaschine” durchschleusen?"
In der Folge war Hannemann erst krankgeschrieben, dann nahm sie Urlaub. Vor allem, um dem Mobbing ihrer Kollegen zu entgehen. – Noch im Gerichtssaal brandete ihr Applaus der Zuschauer entgegen, drei Dutzend Hamburgerinnnen und Hamburger waren gekommen, um Hannemann zu unterstützen.
Nach Angaben ihres Anwalts fiel die Entscheidung des Gerichts nicht wegen etwaiger Verstöße gegen Dienstvorschriften, sondern wegen Hannemanns Internetblog.
Er hofft darauf, im Hauptsacheverfahren, das schon Mitte August beginnt, die Freistellung seiner Mandantin rückgängig machen zu können. In diesem Verfahren wird dann auch – anders als heute – Inge Hannemann ihre Beweggründe und ihre Kritik am Hartz IV-System mündlich begründen dürfen. Nach wie vor will sie weiterkämpfen:
"Wenn das System sagt:"So, Frau Hannemann: So nicht mehr!" Dann sehe ich hier einen neuen Ansatz, um weiter für etwas zustehen, was ich durchsetzen möchte. Und ich sage mal: dann wird es noch größer!"
Dass Hannemanns Popularität weiter wachsen und ihre Hartz-IV-Kritik immer mehr Beachtung finden könnte, das ist ihrem Arbeitsgeber wohl bewusst: die team.arbeit.hamburg wollte heute keinen Kommentar zum Gerichtsentscheid abgeben. Große Freude wird aber im Hinblick auf das anstehende Hauptsacheverfahren wohl nicht aufkommen.
"… dass ich meine Meinung nicht äußern darf, dass ich nicht kritisch sein darf und vor allem, dass es höher bewertet wird, loyal gegenüber dem Arbeitsgeber zu sein als loyal zu sein einer Gesellschaft in unserer Demokratie zu sein!"
Schon seit Mitte letzten Jahres engagierte sich die Sachbearbeiterin mehr als es das Regelwerk für die Beratung arbeitssuchender Menschen vorsieht. Nach eigenen Angaben nahm sie sich vor allem für schwer zu vermittelnde Arbeitslose doppelt so viel Zeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Und unterbreitete nur solche Jobangebote, die den ratsuchenden Menschen tatsächlich entsprachen. Der Konflikt mit ihrem Arbeitsgeber entzündete sich aber vor allem durch ihren Internetblog zum Thema Hartz IV. Am 19. Februar stellte sie auf Altonabloggt.de einen Offenen Brief an die Arbeitsagentur online:
"Sehr geehrte Bundesagentur für Arbeit! wie viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden? Wie viele Dauerkranke, frustrierte und von subtiler Gehirnwäsche geprägte Mitarbeiter wollen Sie in Ihrem Konstrukt "Jobcentermaschine” durchschleusen?"
In der Folge war Hannemann erst krankgeschrieben, dann nahm sie Urlaub. Vor allem, um dem Mobbing ihrer Kollegen zu entgehen. – Noch im Gerichtssaal brandete ihr Applaus der Zuschauer entgegen, drei Dutzend Hamburgerinnnen und Hamburger waren gekommen, um Hannemann zu unterstützen.
Nach Angaben ihres Anwalts fiel die Entscheidung des Gerichts nicht wegen etwaiger Verstöße gegen Dienstvorschriften, sondern wegen Hannemanns Internetblog.
Er hofft darauf, im Hauptsacheverfahren, das schon Mitte August beginnt, die Freistellung seiner Mandantin rückgängig machen zu können. In diesem Verfahren wird dann auch – anders als heute – Inge Hannemann ihre Beweggründe und ihre Kritik am Hartz IV-System mündlich begründen dürfen. Nach wie vor will sie weiterkämpfen:
"Wenn das System sagt:"So, Frau Hannemann: So nicht mehr!" Dann sehe ich hier einen neuen Ansatz, um weiter für etwas zustehen, was ich durchsetzen möchte. Und ich sage mal: dann wird es noch größer!"
Dass Hannemanns Popularität weiter wachsen und ihre Hartz-IV-Kritik immer mehr Beachtung finden könnte, das ist ihrem Arbeitsgeber wohl bewusst: die team.arbeit.hamburg wollte heute keinen Kommentar zum Gerichtsentscheid abgeben. Große Freude wird aber im Hinblick auf das anstehende Hauptsacheverfahren wohl nicht aufkommen.