Medienbericht
Rücknahme der Abmeldepflicht für wehrfähige Männer durch Ministerium war laut Gutachten rechtswidrig

Verteidigungsminister Pistorius war offenbar nicht befugt, die Abmeldepflicht für Männer im wehrfähigen Alter per Allgemeinverfügung außer Kraft zu setzen. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

    Der Eingang des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin
    Das Bundesministerium der Verteidigung hat laut einem Gutachten seine Kompetenzen überschritten. (picture alliance / Joko / Joko)
    Dem Bericht zufolge hat das Ministerium mit der Allgemeinverfügung im Frühjahr seine Kompetenzen überschritten und rechtswidrig gehandelt. Es geht um eine Passage im neuen Wehrdienstgesetz, derzufolge Männer zwischen 17 und ⁠45 Jahren bei Auslandsaufenthalten von ‌über drei Monaten eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen. Nach Kritik daran erklärte Pistorius, dass alle ohne Genehmigung verreisen dürften und die Passage nur für den Spannungsfall gedacht sei.
    Nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes hätte aber nur das Bundesverfassungsgericht die Abmeldepflicht außer Kraft setzen können. Der Dienst schlägt dem Ministerium vor, seine Verfügung zurückzunehmen. Andernfalls könne ein Gericht sie für ungültig erklären.
    Diese Nachricht wurde am 01.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.