
Es kann jeden unerwartet treffen: Ein Schlaganfall oder Verkehrsunfall und der Patient ist schlimmstenfalls nicht mehr in der Lage selbst zu entscheiden, wie die medizinische Versorgung aussehen soll. Eine Patientenverfügung allein reicht häufig nicht, damit Ärzte im Sinne der Betroffenen handeln können. Denn ist man selbst nicht mehr einwilligungsfähig, dürfen der Ehegatte oder die erwachsene Tochter nicht einfach für einen einsprigen: Anders als viele denken gibt es in Deutschland kein gesetzliches Angehörigenvertretungsrecht. Deshalb machen auch eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht Sinn.
Wie die eigenen Wünsche richtig und rechtskräftig formuliert werden? Wer beim Ausfüllen der Dokumente hilft? Wo sie hinterlegt werden sollten und was sie kosten? Das wollen wir live mit Experten im Marktplatz diskutieren.
Hörerfragen sind wie immer willkommen.
Die Nummer für das Hörertelefon lautet: 00 800 - 44 64 44 64
Und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de
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Zugeschaltete Studiogäste:
Verena Querling, Rechtsanwältin, Referentin Pflegerecht, Verbraucherzentrale NRW
Regina Strahl, Ambulanter Hospizdienst im Kölner Norden