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Rüstzeug für den Notfall
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können wir festlegen, wie wir in einer Krisensituation ärztlich behandelt werden möchten. Für Erwachsene machen zudem auch eine Vorsorgevollmacht und ein Betreuungsverfügung Sinn. Denn ohne diese dürfen Angehörige viele Notfallentscheidungen gar nicht treffen.

Am Mikrofon: Britta Fecke |
Ein Füllhalter liegt am Dienstag (20.01.2009) neben den Formularen für eine Betreuungs-Verfügung, einer Patienten-Verfügung und einer Vorsorge-Vollmacht (Illustration zum Thema Patientenverfügung).
Dreimal Vorsorge für den Ernstfall: Aber gerade die Betreuungsverfügung wird oft übersehen (picture-alliance / Roland Weihrauch)
Es kann jeden unerwartet treffen: Ein Schlaganfall oder Verkehrsunfall und der Patient ist schlimmstenfalls nicht mehr in der Lage selbst zu entscheiden, wie die medizinische Versorgung aussehen soll. Eine Patientenverfügung allein reicht häufig nicht, damit Ärzte im Sinne der Betroffenen handeln können. Denn ist man selbst nicht mehr einwilligungsfähig, dürfen der Ehegatte oder die erwachsene Tochter nicht einfach für einen einsprigen: Anders als viele denken gibt es in Deutschland kein gesetzliches Angehörigenvertretungsrecht. Deshalb machen auch eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht Sinn.
Wie die eigenen Wünsche richtig und rechtskräftig formuliert werden? Wer beim Ausfüllen der Dokumente hilft? Wo sie hinterlegt werden sollten und was sie kosten? Das wollen wir live mit Experten im Marktplatz diskutieren.
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Regina Strahl, Ambulanter Hospizdienst im Kölner Norden