
Die deutsche Staatsbürgerschaft könne heute bereits verloren gehen, wenn sich jemand an Kampfhandlungen einer Terrororganisation im Ausland beteilige, sagte Throm dem "Handelsblatt". Es gebe keinen Grund, dies nicht auch auf Terrorhandlungen anzuwenden, die im Inland begangen würden. Die drei Festgenommenen, darunter ein eingebürgerter Libanese und ein eingebürgerter Syrer, werden heute in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.
Sie sollen als sogenannte Auslandsoperateure Waffen und Munition für die Hamas beschafft haben, die für Mordanschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland dienen sollten.
Diese Nachricht wurde am 02.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.