
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte in Berlin einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Zugleich kämen aber auch 114.000 Ruheständler wegen der im Sommer anstehenden Rentenerhöhung neu als Steuerpflichtige hinzu. Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen und bezeichnet das Jahreseinkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Er war zum Jahreswechsel als Inflations-Ausgleich um knapp 700 Euro auf gut 11.600 Euro erhöht worden.
Finanzminister Lindner strebt rückwirkend eine noch stärkere Erhöhung an, worüber derzeit aber noch innerhalb der Ampel-Koalition diskutiert wird.
Diese Nachricht wurde am 15.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.