
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte in Berlin einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen und bezeichnet das Jahreseinkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Er war zum Jahreswechsel als Inflations-Ausgleich um knapp 700 Euro auf gut 11.600 Euro erhöht worden.
Diese Nachricht wurde am 15.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.