Dienstag, 14. Mai 2024

Verwaltungsgerichtshof
Rundfunkbeitrag auch bei Kritik an Qualität und Meinungsvielfalt verpflichtend

Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags besteht auch dann, wenn es subjektive Kritik an der Qualität und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden und damit in zweiter Instanz die Klage einer Frau aus dem Landkreis Rosenheim abgewiesen.

22.08.2023
    Auf mehreren Formularen des Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag liegen Geldmünzen.
    Der Rundfunkbeitrag sorgt immer wieder für Diskussionen. (imago)
    Sie wollte juristisch gegen die Festsetzung des Rundfunkbeitrags vorgehen und begründete dies laut Gerichtshof mit "mangelnder Meinungsvielfalt". Dagegen entschied das Münchner Gericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Rundfunkbeitrag werde ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben. Etwaige Einwände gegen die Qualität des Programmangebots stellten die Erhebung des Beitrags nicht in Frage.
    (Az.7 BV 22.2642)
    Diese Nachricht wurde am 22.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.