Freitag, 29. März 2024

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Rundfunkbeitrag vor Gericht
Beitrag oder Steuer?

Das Verfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Rundfunkbeitrag. Dabei geht es darum, ob das Finanzierungsmodell rechtmäßig ist, das die Länder 2013 eingeführt haben. Bei der Frage, ob der Beitrag eigentlich eine Steuer ist, ließen die Richter eine klare Tendenz erkennen, so Gudula Geuther im Dlf.

Gudula Geuther im Gespräch mit Sebastian Wellendorf | 16.05.2018
    Das Foto vom 10.07.2012 zeigt eine Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
    Die Karlsruher Verfassungsrichter beschäftigen sich zwei Tage mit dem Rundfunkbeitrag (dpa/Uli Deck)
    Vor dem Gericht in Karlsruhe klagen insgesamt drei Privatleute und ein Unternehmen - der Autovermieter Sixt. Es geht dabei zum einen um die Frage, ob der Rundfunkbeitrag ein Beitrag ist oder eine Steuer.
    Denn wäre er eine Steuer, dann hätten die Länder den Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form nicht erlassen dürfen, so Dlf-Rechtsexpertin Gudula Geuther im Gespräch mit @mediasres. "Die Verfassungsbeschwerdeführer sagen: Weil so ziemlich jeder Rundfunkbeitrag zahlen muss, sei es eine Steuer. Weil der, der nicht will, sich dem nicht entziehen kann."
    Die Argumentation der Länder ist eine andere. Sie sagen: Für einen Beitrag gibt es - im Gegensatz zu einer Steuer - eine Gegenleistung, und die gebe es auch im Fall des Rundfunkbeitrags: "Nämlich die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen - egal, ob man es nun tut oder nicht. Nur fast alle täten es eben auch."
    Steuer oder Beitrag? Richter lassen Tendenz erkennen
    Bei der Meinung der Richter zu dieser Frage sei laut Geuther heute eine klare Tendenz zu beobachten gewesen. "Ich hatte erst ganz klar den Eindruck, dass die Verfassungsrichter sagen: Nein, das ist keine Steuer. Denn sie haben sehr vehement gesagt: Natürlich gibt es eine Gegenleistung, natürlich ist die Möglichkeit, diesen Rundfunk zum empfangen, eine Gegenleistung, die der Steuer widerspricht." Auch wenn die Richter gleichzeitig durchaus ein Problem darin gesehen hätten, dass der Rundfunkbeitrag so gut wie 100 Prozent der Menschen betrifft. "Mein Eindruck aus der Verhandlung: Die Frage der Steuer ist vom Tisch", so Geuther.
    Ein anderer wesentlicher Streitpunkt der Verhandlung sei die Wohnung als Anknüpfungspunkt gewesen. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag nämlich nicht mehr nach Empfangsgeräten, sondern pro Wohnung abgerechnet. "Hier stellt sich die Frage: Ist es richtig, dass ein Single voll zahlt, ein Mehrpersonenhaushalt aber nicht?"
    Die Bundesländer verteidigen diese Methode laut Geuther mit zwei Hauptargumenten: "Erstens: weil man immer vereinfachen muss, anders kann man einen Beitrag gar nicht erheben. Und zweitens sei der Grund für diese Regelung, dass man nicht so viele sensible Daten anhäufen wollte. Denn mit dieser Art der Erhebnung ist es egal, wer ein- und auszieht. Das sonst zu kontrollieren wäre hoch sensibel."
    Urteil über Rundfunkbeitrag im Herbst
    Dazu käme allerdings noch das Problem von Zweitwohnungen, weshalb Bernhard Wietschorke von dem Bundesverfassungsgericht klagt. Er argumentiere damit, dass er immer in der einen oder der anderen Wohnung sei, also auch immer nur in der einen oder anderen Wohnung Rundfunk konsumieren könne - aber für beide Wohnungen Beitrag zahlen müsse.
    Fragen wie diese sind für die Richter noch zu klären - ein Urteil wird im Herbst erwartet.