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Rundfunkgebühren: Steuer und Kopfpauschale vom Tisch

Von Januar 2009 an sollen die monatlichen Rundfunkgebühren um 93 Cent auf 17,96 Euro steigen. Dies schlug die "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF) vor. Wie künftig die Gebühren eingezogen werden sollen und was die öffentlich-rechtlichen Sender davon bezahlen dürfen, war Thema der Ministerpräsidentenkonferenz in Wiesbaden.

Von Anke Petermann |
    Angesichts der jüngsten Niederlage der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht kommentiert Roland Koch, neuer Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, die anstehende KEF-Empfehlung mit vornehmem Understatement. Die Neigung, über die Gebührenempfehlung in intensive Verhandlungen mit der unabhängigen Kommission einzutreten, …

    "…wie das im vergangen Vertrag der Fall war, ist seitens der Ministerpräsidenten unterentwickelt."

    Offensichtlich wollen die Länder also auf den Versuch verzichten, die von der KEF empfohlene Gebührenhöhe erneut mit medienpolitischen Argumenten herunterzuschrauben, was ihnen Karlsruhe ja auch untersagt hatte. Ihren Auftrag sehen die Länderchefs zurzeit ganz woanders: Die bisherige Methode zur Erhebung der Rundfunkgebühren ist nach Meinung der Ministerpräsidenten stark verbesserungsbedürftig. Bis Mitte 2008 soll die Rundfunkkommission der Länder nun prüfen, wie die Öffentlich-Rechtlichen an das Geld kommen, das sie für ihre Arbeit brauchen. Die Rundfunkgebühr als Modelle "Steuer" oder "Per Kopfpauschale" haben die Länderchefs verworfen. Neben einer Abgabe pro Haushalt beziehungsweise pro Unternehmen wollen sie jetzt testen, ob man die bisherige auf Geräte bezogene Gebühr vereinfachen kann. Der hessische Christdemokrat Roland Koch favorisiert diesen Ansatz, genauso wie der Sozialdemokrat Kurt Beck, in Personalunion Regierungschef von Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder.

    "Wobei diese Differenzierung nach Empfangsgeräten möglichst zurückgedrängt werden soll - unter dem Motto, dass das Erstgerät in jedem Fall einer Gebühr unterliegt und es dann sehr einfache Regelungen gibt, dass der Rest damit normalerweise abgegolten ist, damit die ganze Untersuchung, wie wir sie derzeit mit den GEZ-Mitarbeitern haben, die ja doch sehr vielen Bürgern und Bürgerinnen im Land lästig ist, nicht mehr so notwendig ist."

    Genauer gesagt: mit den selbständigen Gebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten, die als Fahnder, schlimmer noch als Schnüffler kritisiert werden. Die Gebühreneinzugszentrale in Köln würde jedoch bestehen bleiben. Umgesetzt werden soll das neue Modell erst in der Gebührenperiode ab 2013. Bis Mitte kommenden Jahres wollen die Ministerpräsidenten prüfen lassen, welche Angebote die öffentlich-rechtlichen Sender ins Internet stellen dürfen. Damit kommen die Länderchefs dem Verlangen der Europäischen Union nach, klare Grenzen zwischen öffentlichem Programmauftrag und kommerziellen Aktivitäten zu ziehen. Ein programmbegleitender Online-Auftritt sei in Ordnung für die Öffentlich-Rechtlichen, meint Roland Koch, Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz. Ein eigenständiges Internet-Angebot sei es nicht:
    "Wenn es zu einem Angebot würde, dann muss man es genauso der wirtschaftlichen Notwendigkeit unterlegen, dass es sich refinanziert und nicht von den Gebühren bezahlt wird, wie anderes auch."

    Sobald Sender kommerzielle Angebote mit Rundfunkgebühren querfinanzieren, verzerren die Gebühren als unzulässige Beihilfen den Markt, das ist die EU-Position, der die Länder durch eine klare Abgrenzung des Programmauftrags Rechnung tragen müssen.