Öffentlich-Rechtliche
Rundfunkreform kann in Kraft treten - Brandenburg stimmt als letztes Bundesland zu

Brandenburg hat als letztes Bundesland dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugestimmt. Das Vorhaben ging aber nur mit Hilfe der Opposition durch den Landtag - die SPD/BSW-Koalition hatte keine eigene Mehrheit. 

    Fernsehmikrofone, darunter Mikros der ARD und des ZDF
    Die Rundfunkreform kann kommen. (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Damit ist der Weg frei für die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum 1. Dezember. Das Parlament votierte mehrheitlich dafür - und auch für mehr Jugendmedienschutz. Alle anderen Länderparlamente hatten den Reformstaatsvertrag zuvor schon passieren lassen.
    Die Brandenburger SPD/BSW-Koalition von Ministerpräsident Woidke (SPD) hatte bei der Abstimmung im Landtag keine eigene Mehrheit, weil die BSW-Fraktion wie angekündigt mehrheitlich mit Nein stimmte. Die oppositionelle CDU sicherte jedoch die Zustimmung zur Reform. Dafür stimmten 45 Abgeordnete, dagegen 39.
    Mit Ja votierten SPD und CDU sowie BSW-Finanzminister Crumbach. 10 der 14 BSW-Abgeordneten - darunter überraschend der aus dem BSW ausgetretene Abgeordnete Reinhard Simon - sowie die AfD votierten mit Nein. Drei BSW-Abgeordnete waren bewusst nicht im Saal, ein AfD-Abgeordneter war krank.

    BSW sorgt für Koalitionskrise in Brandenburg

    Die Reform hatte eine Krise der SPD/BSW-Koalition ausgelöst. Vier BSW-Abgeordnete waren aus der Partei ausgetreten und hatten dies unter anderem mit "autoritären Tendenzen" begründet. Bei den Abstimmungen über die Staatsverträge verließen drei von ihnen aber den Saal, um den Mehrheitsbeschluss gegen die Staatsverträge nicht zu gefährden.

    Ziele der Reform

    Die Reform legt fest, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig arbeiten. Die Länder wollen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender stärker digital aufstellen und schlanker werden, um die Angebote besser an die digitale Medienwelt anzupassen und Kosten zu sparen. Es soll weniger Radio- und Fernsehprogramme geben, die Zusammenarbeit der Sender soll verbessert und Doppelstrukturen sollen abgebaut werden. Welche Programme entfallen, entscheiden die Sender – sie sollen aber weiter über Information, Kultur, Bildung und Regionales berichten.
    Der ebenfalls beschlossene Staatsvertrag für den Jugendmedienschutz sieht unter anderem eine Alterskontrolle zum Schutz von Kindern etwa für Computer und Handys vor.
    Diese Nachricht wurde am 19.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.