Die Zulassungsabläufe neuer Züge sind komplex: Jedes Fahrzeug erfordert eine eigene Zulassung, und zwischen den Beteiligten – sprich Herstellern wie Siemens oder Bombardier, Bahnbetrieben wie der Deutschen Bahn und der Prüfbehörde, dem Eisenbundesamt, kurz EBA – knirschte es gewaltig. Heute nun habe man sich auf eine Neustrukturierung des Zulassungsverfahrens von Zügen einigen können, erklärt Michael Odenwald, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium im Deutschlandfunk.
"Künftig gibt es keine Einzelzulassungen in dem Sinne mehr. Sondern es wird eine Baureihe zugelassen. Und damit haben wir natürlich den wichtigen Schritt erreicht."
Auch neu wird sein: Nicht mehr das Eisenbahnbundesamt wird als alleinige Zulassungsbehörde prüfen – sondern:
"Künftig können die Hersteller eigene Sachverständige beauftragen, die das begutachten und mit diesem Gutachten zum Eisenbahnbundesamt gehen, und das Eisenbahnbundesamt prüft das dann nicht mehr in der Tiefe, sondern nur noch auf Schlüssigkeit."
Zu Bundesbahnzeiten wurden neue Modelle mit den Herstellern bis ins Detail quasi gemeinsam entwickelt. Mit der Bahnreform, wo die Bahn eine Aktiengesellschaft und die Konkurrenz größer geworden ist, kam das EBA als Zulassungsinstanz ins Spiel. Ein wirklich normiertes Zulassungsprozedere wie beispielsweise bei PKW oder der Luftfahrt gab es bislang nicht.
Lange Jahre wurde der Schwarze Peter von einem zum einen zum anderen geschoben. Während die großen Hersteller dem EBA vorwarfen, ihrer Meinung nach ohne fachliche Grundlage Normen und Vorschriften zu ändern, sodass fertige Züge oft wieder umgebaut werden mussten, wirft die Behörde den Herstellern und Unternehmen vor, sie seien selbst für die Verzögerungen verantwortlich, weil sie zu spät und unzureichende Zulassungsunterlagen vorlegten. Heute nun sei eine Lösung gefunden worden, gibt man sich im Bundesverkehrsministerium optimistisch: Ab Sommer soll eine Interimslösung greifen, und in der nächsten Legislaturperiode soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das das Verfahren mit einer generellen Beteiligung externer Prüfungsorganisationen regeln soll.
"Künftig gibt es keine Einzelzulassungen in dem Sinne mehr. Sondern es wird eine Baureihe zugelassen. Und damit haben wir natürlich den wichtigen Schritt erreicht."
Auch neu wird sein: Nicht mehr das Eisenbahnbundesamt wird als alleinige Zulassungsbehörde prüfen – sondern:
"Künftig können die Hersteller eigene Sachverständige beauftragen, die das begutachten und mit diesem Gutachten zum Eisenbahnbundesamt gehen, und das Eisenbahnbundesamt prüft das dann nicht mehr in der Tiefe, sondern nur noch auf Schlüssigkeit."
Zu Bundesbahnzeiten wurden neue Modelle mit den Herstellern bis ins Detail quasi gemeinsam entwickelt. Mit der Bahnreform, wo die Bahn eine Aktiengesellschaft und die Konkurrenz größer geworden ist, kam das EBA als Zulassungsinstanz ins Spiel. Ein wirklich normiertes Zulassungsprozedere wie beispielsweise bei PKW oder der Luftfahrt gab es bislang nicht.
Lange Jahre wurde der Schwarze Peter von einem zum einen zum anderen geschoben. Während die großen Hersteller dem EBA vorwarfen, ihrer Meinung nach ohne fachliche Grundlage Normen und Vorschriften zu ändern, sodass fertige Züge oft wieder umgebaut werden mussten, wirft die Behörde den Herstellern und Unternehmen vor, sie seien selbst für die Verzögerungen verantwortlich, weil sie zu spät und unzureichende Zulassungsunterlagen vorlegten. Heute nun sei eine Lösung gefunden worden, gibt man sich im Bundesverkehrsministerium optimistisch: Ab Sommer soll eine Interimslösung greifen, und in der nächsten Legislaturperiode soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das das Verfahren mit einer generellen Beteiligung externer Prüfungsorganisationen regeln soll.