Internationaler Sportgerichtshof
Russische Rennrodler können auf Teilnahme an Olympischen Winterspielen hoffen

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den kompletten Ausschluss russischer Rennrodler von internationalen Wettkämpfen aufgehoben. Dieser war vom Weltverband FIL verhängt worden.

    Die Olympische Ringe sind in der Nähe einer Piste des Stelvio Ski Center zu sehen, dem Austragungsort der alpinen Ski- und Skibergsteigerdisziplinen bei den Olympischen Winterspielen 2026 in Mailand-Cortina.
    Die Entcsheidung könnte russischen Sportlern die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen 2026 in Mailand-Cortina ermöglichen. (Luca Bruno / AP / dpa / Luca Bruno)
    Der CAS schuf damit die Voraussetzungen für eine Wettkampfrückkehr der Sportler unter neutraler Flagge. Die Forderung von sechs Athletinnen und Athleten nach einer sofortigen Zulassung wies der Gerichtshof ab.
    Eine Wettkampfteilnahme unter neutraler Flagge setzt voraus, dass die russischen Sportlerinnen und Sportler den Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht öffentlich unterstützen und keine Verbindungen zum russischen Militär haben.
    Die FIL teilte mit, man erkenne die Entscheidung grundsätzlich an. Allerdings müssten die Folgen nun eingehend geprüft werden. Der Weltverband entscheidet eigenständig über die Teilnahme an seinen Wettbewerben.
    Der Rodel-Weltcup beginnt Anfang Dezember in Innsbruck-Igls. In drei Monaten finden in Mailand und Cortina d'Ampezzo die Olympischen Winterspiele statt.
    Die Entscheidung des CAS mit Blick auf die Situation im Rennrodeln könnte indes zu russischen Klagen gegen die internationalen Verbände für Ski und Snowboard sowie für Biathlon führen. Beide schließen wie bislang die FIL die Teilnahme von Aktiven aus Russland und Belarus auch als neutrale Athleten aus.
    Diese Nachricht wurde am 01.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.