
Wie Nadeschdin in Onlinediensten erklärte, wies der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation seinen Antrag auf Rücknahme der verweigerten Registrierung ab. Das Gericht folgte damit der Entscheidung der Zentralen Wahlkommission, ihn nicht für die Präsidentschaftswahl vom 15. bis zum 17. März zuzulassen. Damals waren als Grund angebliche Mängel in den für eine Kandidatur notwendigen Unterschriftenlisten angeführt worden. Der ehemalige Duma-Abgeordnete Nadeschdin hatte den Krieg Russlands gegen die Ukraine immer wieder kritisiert.
Die Präsidentschaftswahl findet Mitte März statt. Ein Sieg von Amtsinhaber Putin gilt als sicher. Bislang sind lediglich Kandidaten zugelassen, die den Staatschef unterstützen oder als chancenlos gelten.
Diese Nachricht wurde am 22.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.