
Die Musik dürfe dabei nicht im Mittelpunkt stehen, wie etwa bei Konzerten. Berechtigt seien Organisationen, die vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgten und überwiegend ehrenamtlich getragen seien.
Das saarländische Innenministerium stellte für die Haushaltsjahre 2027 500.000 Euro zur Verfügung, um die Kosten zu decken.
Diese Nachricht wurde am 15.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
