
Das Kabinett beschloss dazu eine Änderung des sogenannten Sanierungshilfengesetzes. Beide Länder erhalten seit mehreren Jahren Hilfszahlungen aus dem Bundeshaushalt in Höhe von jeweils 400 Millionen Euro, was an strenge Vorgaben geknüpft ist. Daher waren Bremen und das Saarland bislang von der Lockerung der Schuldenbremse ausgenommen. Künftig ist jedoch auch für die beiden Bundesländer eine Neuverschuldung von bis zu 0,35 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts erlaubt. Bundesfinanzminister Klingbeil sagte in Berlin, es sei dringend notwendig, dass alle Bundesländer stärker investieren könnten. Zu vieles sei über die Jahre in Deutschland kaputtgespart worden, betonte der SPD-Politiker.
Diese Nachricht wurde am 23.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.