
Wie die Staatskanzlei in Magdeburg mitteilte, wurde eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Demnach erhalten die Kommunen 60 Prozent des sachsen-anhaltischen Anteils am Sondervermögen. Das wären rund 1,6 Milliarden Euro. Der Bund macht 500 Milliarden Euro Schulden. 100 Milliarden davon sollen die Länder für Investitionen in die Infrastruktur erhalten. Der Bundestag hatte vergangene Woche in erster Lesung darüber beraten. Da der Bund den Kommunen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eigenständig Geld zuwenden darf, müssen die Länder jeweils über die Vergabe entscheiden. Auch in anderen Bundesländern wurde bereits beschlossen, dass die Kommunen 60 Prozent des Sondervermögens bekommen.
Diese Nachricht wurde am 17.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.