
Wie die Staatskanzlei in Magdeburg mitteilte, wurde eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Demnach erhalten die Kommunen 60 Prozent des sachsen-anhaltischen Anteils am Sondervermögen. Das wären rund 1,6 Milliarden Euro. Der Bund macht 500 Milliarden Euro Schulden. 100 Milliarden davon sollen die Länder für Investitionen in die Infrastruktur erhalten. Der Bundestag hatte vergangene Woche in erster Lesung darüber beraten. Da der Bund den Kommunen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eigenständig Geld zuwenden darf, müssen die Länder jeweils über die Vergabe entscheiden. Die finanzielle Ausstattung von Städten und Gemeinden war zuletzt auch im Zuge der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am Sonntag ein Thema. Politische Mitbewerber der AfD begründeten deren Erfolge auch mit den klammen Kassen der Kommunen.
Diese Nachricht wurde am 16.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.