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Änderung des Bundeswahlgesetzes
Sachsen-Anhalt verliert Wahlkreis zugunsten Bayerns

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen, nach der Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis verliert und Bayern einen dazuerhält.

    Im Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin sitzen die Abgeordneten.
    Der Bundestag in Berlin (IMAGO / Christian Spicker)
    Wegen der Bevölkerungsentwicklung soll der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst und ein Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu im Südwesten Bayerns neu eingerichtet werden. Die betroffenen Wähler in Sachsen-Anhalt werden auf die benachbarten Wahlkreise verteilt. Sachsen-Anhalt hat künftig statt neun nur noch acht Wahlkreise bei der Bundestagswahl, Bayern künftig einen mehr, also 47.
    In der vorangegangenen Debatte über den Zuschnitt des neuen bayerischen Wahlkreises gab es Streit. Abgeordnete der Union warfen der Koalition "Willkür" und "Manipulation" vor. Vertreter von SPD, Grünen und FDP wiesen die Kritik zurück.
    Diese Nachricht wurde am 01.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.