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Bundestagsanhörung
Sachverständige äußern vielfach Lob für überarbeitetes Heizungsgesetz

Vor der für diese Woche geplanten Verabschiedung des Heizungsgesetzes ist bei einer Experten-Anhörung im Bundestag vielfach Lob für den überarbeiten Entwurf geäußert worden.

    Ein weißer, rechteckiger Heizkörper vor einer grau getünchten Zimmerwand.
    Wie werden wir in Zukunft heizen? Das Heizungsgesetz soll mehr Klarheit bringen. (picture alliance / Shotshop / Bassi)
    Positiv wurde die vereinbarte Koppelung von Umbaufristen an das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung bewertet. Zustimmung unter den 14 Sachverständigen fand auch, dass Mieter einen Härtefall geltend machen könnten, wenn sie finanziell überfordert seien, und Kosten für neue Heizungen nur begrenzt auf sie umgelegt werden können. Außerdem sei das Gesetz offener für andere technologische Lösungen geworden. Im Detail wurden aber auch weitere Verbesserungsvorschläge genannt. Vertreter des Handwerks und der Heizungsindustrie wiesen auf Unklarheiten bei der Förderung hin. Hausbesitzer könnten bisher nicht abschätzen, ob die heutige Förderung etwa für eine Wärmepumpe günstiger oder ungünstiger sei als die künftige. Weiter hieß es, für Vermieter sollten die Förderungsmöglichkeiten angepasst werden.
    Umweltverbände waren bei der Anhörung nicht vertreten. Die Deutsche Umwelthilfe teilte mit, fossile Öl- und Gasheizungen könnten noch zu lange weiter betrieben werden. Mit dem Gesetzentwurf gebe die Ampel-Koalition die Klimaziele im Wärmesektor auf.
    Diese Nachricht wurde am 04.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.