Wir haben jetzt zwei Genehmigungen – eine vor Borkum und eine größer dimensionierte Genehmigung vor Sylt, für 80 Windenergieanlagen. Im übrigen gibt es eine Fülle weiterer Anträge. Die Dinge nehmen aber naturgemäß einen langsamen Gang. Man kann also nicht damit rechnen dass in großer Geschwindigkeit eine Fülle solcher Anlagen genehmigt und errichtet werden wird. Dazu sind auch noch weitere Probleme zu klären: Beispielsweise die Einspeisung des gewonnenen Stromes in die Netze an Land. Wir nehmen nicht an, dass dies nicht lösbar ist, aber das wird die Geschwindigkeit des Ausbaus mit prägen.
Bei der Planung und Verwirklichung von Offshore-Windanlagen betreten die Behörden meist juristisches Neuland. Auf der einen Seite die Energiepolitik, auf der anderen Seite Rechte, die Fischerei, Tourismus, Schifffahrt, die Marine und nicht zuletzt den Umweltschutz betreffen. Die Bundesregierung hat deshalb parallel zum Ausbau der Windkraft, Begleitforschung in Auftrag gegeben. Doch längst ist nicht alles langfristig und verlässlich erforscht, zum Beispiel beim Vogelschutz.
Man muss dabei bedenken, dass ja Anlagen mit erheblicher Dimension vorgesehen sind. Bis zu 200 Metern Höhe. Die in großer Zahl eben denkbare Barrieren für den Vogelzug sein können. Auf der anderen Seite erscheint es aber auch denkbar, dass die Vögel dem gekonnt ausweichen. Hier wird man noch weitere Aufklärung versuchen und versuchen müssen.
Der Sachverständigenrat möchte nun schnellstmöglich rechtliche Unklarheiten sozusagen wasserfest machen. Zum Beispiel fehle immer noch eine eindeutige Ausweisung von Schutzgebieten nach der Flora-Fauna-Richtlinie der EU und auch von Eignungsgebieten für die Windkraft auf dem Meer – sagt Hans-Joachim Koch.
Die Eignungsgebiete, das lässt der Name ahnen, sollen Gebiete sein, in denen vorzugswürdig solche Anlagen zu errichten sind. Allerdings nicht ausschließlich. Sie sind bisher noch nicht festgelegt und es ist eben wünschenswert, dass im Licht der schon erzielten Forschungsergebnisse, möglichst bald die Schutzgebiete wie auch die Eignungsgebiete fixiert werden. Wir halten es allerdings auch für förderlich, wenn diese Instrumente so ausgebaut werden, dass sie stärker steuern können. Wir sagen zum Beispiel, dass Eignungsgebiete Gebiete sein sollten, in denen allein die Windenergieanlagen verwirklicht werden können – und nicht auch noch außerhalb der Gebiete. Ein solches Instrument haben wir übrigens schon an Land bei Windkraftanlagen.
Ein umweltgerechter Ausbau der Windenergienutzung auf See erfordert also ein verbessertes Genehmigungs- und auch Planungsrecht. Heute Vormittag hat der Sachverständigenrat das Gutachten an Bundesumweltminister Jürgen Trittin übergeben. Ohne rechtliche Änderungen, so der Hauptzweifel des Gremiums, sei die Verwirklichung des Offshore-Programms in Frage gestellt. Denn nicht zuletzt, so Hans Joachim Koch, bräuchten auch die Betreiber der Anlagen, langsam Planungssicherheit. Was ist möglich draußen auf dem Meer und was nicht?
Das Programm ist sachlich vernünftig und die Intension des Ausbaus ist adäquat. Klagen, die etwa von potentiellen Betreibern, von Seiten des Naturschutzes oder von auch Anlegergemeinden kommen können und hier und da inzwischen auch erwogen werden, können selbstverständlich die Entwicklung aufhalten.