Zwar bediene sich Waters im Rahmen seiner Bühnenshow "offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik", befand das Gericht. Entscheidend sei aber, dass der Auftritt "in seiner Gesamtschau" nicht den Schluss zulasse, dass er nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche, relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere, hieß es weiter. (AZ.: 7 L 1055/23.F).
Beschwerde gegen Vertragskündigung
Das Konzert soll am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle stattfinden. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen sind gemeinsam Gesellschafter der Messe Frankfurt, die die Halle vermietet. In dieser Funktion hatten sie die Messe angewiesen, den Vertrag mit dem Musiker zu kündigen. Waters hatte dagegen per Eilantrag geklagt.
Das Management von Waters erklärte nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Stadt Frankfurt und das Land Hessen hätten dem Musiker "den haltlosen Vorwurf gemacht, Antisemit zu sein". Waters freue sich nun auf seinen Auftritt in der Stadt.
Gegen die Entscheidung können die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Auf der "Roger Waters - This is not a drill"-Tour gastiert der Mitbegründer der Rockband Pink Floyd auch in München, Berlin, Hamburg und Köln. An den geplanten Auftritten gibt es seit Monaten Kritik, denn Waters wird seit langem offener Antisemitismus vorgeworfen sowie Nähe zur sogenannten BDS-Kampagne, einer antiisraelische Boykottinitiative. Der Musiker bestreitet die Vorwürfe.