Im Mittelpunkt der Datenschutzkonferenz mit Verbraucherschutzministerium, Industrievertretern und Datenschützern stand der private Datenschutz, also wie können Verbraucher und Unternehmen private Daten besser schützen. Ihre Leitlinie formulierte die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner wie es Datenschützer auch getan hätten:
"Die Selbstbestimmung der Verbraucher im Umgang mit ihren Daten muss gestärkt werden. Datenschutz ein immer bedeutenderer Teil des Verbraucherschutzes. Wir Verbraucher wollen und müssen selbst entscheiden können, wer unsere Daten in welcher Weise benutzt, weiter gibt und verwertet. Datenschutz bedeutet Schutz der Persönlichkeit und Wahrung der Freiheitsrechte."
Als Reaktion auf die Daten-Skandale der letzten beiden Jahre hat die Bundesregierung eine Veränderung des Datenschutzgesetzes beschlossen. Diese Novelle ist noch nicht vom Bundestag verabschiedet und wird noch diskutiert. Wichtigstes Element bisher: Verbraucher müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre Daten weiter geben werden.
Dagegen hatte die Industrie massiv protestiert. Werbung und Kunden-Akquise sei dann nicht mehr möglich, Umsatz und Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Darauf hin wurde der Gesetzentwurf geändert. Ilse Aigner erklärt, was geändert wurde:
"Beigelegte Werbung in Päckchen wird damit auch in Zukunft möglich sein. Auch die Nutzung von Daten zur Werbung gegenüber Selbstständigen und gewerblich Tätigen bleibt ohne Einwilligung zulässig. Wir halten aber an dem Grundprinzip fest, dass die Betroffenen selbst über die Verwendung ihrer Daten bestimmen. Mit den Änderungen haben wir daher einen guten Mittelweg zwischen Selbstbestimmung der Verbraucher und Werbeinteresse der Wirtschaft gefunden."
Dieses Urteil teilen im Prinzip auch Datenschützer wie Thilo Weichert vom Unabhängigen Zentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Er weist jedoch darauf hin, dass das geänderte Gesetz noch durch den Bundesrat beschlossen werden muss und dort haben viele Länder sich die Forderungen der Wirtschaft weit stärker zu eigen gemacht als die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, so Weichert:
"Insofern habe ich die große Befürchtung, dass ein Tiger zum Sprung angesetzt hat und als Bettvorleger landet."
Und so haben auch Verbraucherschützer noch Wünsche an das neue Datenschutzgesetz. Gerd Billen, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen forderte, dass klar sein müsse, wo jeder einzelne Datensatz herkommt, wer ihn in die Welt gesetzt hat:
"Wir haben ja festgestellt, Daten sind überall im Umlauf und niemand weiß, wo sie herkommen. Und dem sollte man in Zukunft vorbeugen, in dem man Daten, Datensätze in Zukunft mit einem Wasserzeichen, einem Herkunftszeichen versieht, damit man Ende auch weiß, wo kommen eigentlich die ganzen Daten her?"
Das betrifft aber alles nur den privaten Datenschutz. Während die Bundesregierung Jugendliche zu Umsicht und Datensparsamkeit aufruft, beschließt sie Gesetze die Datenberge unbekannter Höhe auftürmen. Durch die jetzt geltende Vorratsdatenspeicherung etwa wird von jedem Bürger hierzulande erfasst, mit wem er wann wie lange telefonierte, wem er eine Mail schrieb und wo er wann mit dem Handy telefonierte. Datenschützer Thilo Weichert:
"Ich glaube, dass die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die jetzt diskutiert wird und die den privaten Bereich betrifft, unbedingt notwendig ist. Das ändert aber nichts an der Notwendigkeit, auch die Datenbegehrlichkeiten von Polizei, Finanz- und Sozialbehörden massiv zurückzuschrauben. Da gibt es einen viel zu dicken Schluck aus der Pulle im Augenblick und der muss wieder rückgängig gemacht werden."
"Die Selbstbestimmung der Verbraucher im Umgang mit ihren Daten muss gestärkt werden. Datenschutz ein immer bedeutenderer Teil des Verbraucherschutzes. Wir Verbraucher wollen und müssen selbst entscheiden können, wer unsere Daten in welcher Weise benutzt, weiter gibt und verwertet. Datenschutz bedeutet Schutz der Persönlichkeit und Wahrung der Freiheitsrechte."
Als Reaktion auf die Daten-Skandale der letzten beiden Jahre hat die Bundesregierung eine Veränderung des Datenschutzgesetzes beschlossen. Diese Novelle ist noch nicht vom Bundestag verabschiedet und wird noch diskutiert. Wichtigstes Element bisher: Verbraucher müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre Daten weiter geben werden.
Dagegen hatte die Industrie massiv protestiert. Werbung und Kunden-Akquise sei dann nicht mehr möglich, Umsatz und Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Darauf hin wurde der Gesetzentwurf geändert. Ilse Aigner erklärt, was geändert wurde:
"Beigelegte Werbung in Päckchen wird damit auch in Zukunft möglich sein. Auch die Nutzung von Daten zur Werbung gegenüber Selbstständigen und gewerblich Tätigen bleibt ohne Einwilligung zulässig. Wir halten aber an dem Grundprinzip fest, dass die Betroffenen selbst über die Verwendung ihrer Daten bestimmen. Mit den Änderungen haben wir daher einen guten Mittelweg zwischen Selbstbestimmung der Verbraucher und Werbeinteresse der Wirtschaft gefunden."
Dieses Urteil teilen im Prinzip auch Datenschützer wie Thilo Weichert vom Unabhängigen Zentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Er weist jedoch darauf hin, dass das geänderte Gesetz noch durch den Bundesrat beschlossen werden muss und dort haben viele Länder sich die Forderungen der Wirtschaft weit stärker zu eigen gemacht als die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, so Weichert:
"Insofern habe ich die große Befürchtung, dass ein Tiger zum Sprung angesetzt hat und als Bettvorleger landet."
Und so haben auch Verbraucherschützer noch Wünsche an das neue Datenschutzgesetz. Gerd Billen, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen forderte, dass klar sein müsse, wo jeder einzelne Datensatz herkommt, wer ihn in die Welt gesetzt hat:
"Wir haben ja festgestellt, Daten sind überall im Umlauf und niemand weiß, wo sie herkommen. Und dem sollte man in Zukunft vorbeugen, in dem man Daten, Datensätze in Zukunft mit einem Wasserzeichen, einem Herkunftszeichen versieht, damit man Ende auch weiß, wo kommen eigentlich die ganzen Daten her?"
Das betrifft aber alles nur den privaten Datenschutz. Während die Bundesregierung Jugendliche zu Umsicht und Datensparsamkeit aufruft, beschließt sie Gesetze die Datenberge unbekannter Höhe auftürmen. Durch die jetzt geltende Vorratsdatenspeicherung etwa wird von jedem Bürger hierzulande erfasst, mit wem er wann wie lange telefonierte, wem er eine Mail schrieb und wo er wann mit dem Handy telefonierte. Datenschützer Thilo Weichert:
"Ich glaube, dass die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die jetzt diskutiert wird und die den privaten Bereich betrifft, unbedingt notwendig ist. Das ändert aber nichts an der Notwendigkeit, auch die Datenbegehrlichkeiten von Polizei, Finanz- und Sozialbehörden massiv zurückzuschrauben. Da gibt es einen viel zu dicken Schluck aus der Pulle im Augenblick und der muss wieder rückgängig gemacht werden."