
Konkret geht es um die Frage, ob Amazon laufende Verträge nachträglich verschlechtern darf. Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf dem Amazon-Streamingangebot "Prime Video". Kunden mussten Werbung akzeptieren oder für eine werbefreie Variante 2 Euro 99 zusätzlich zahlen.
Nach Angaben der Verbraucherschützer warf das Bayerische Oberste Landesgericht in München in der Verhandlung erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage auf. Ein Gerichtssprecher erklärte dazu, die Entscheidung, die am 17. Juli verkündet werden soll, sei offen. Es gebe allerdings Zweifel, ob Amazon tatsächlich in den Nutzungsbedingungen Werbefreiheit zugesichert habe. Die entsprechenden Klauseln, die die Klageseite angeführt habe, sehe das Gericht nicht so eindeutig wie die Kläger.
Die Klage war stellvertretend von der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den US-Konzern eingereicht worden. Ihr haben sich bislang rund 220.000 Verbraucherinnen und Verbraucher angeschlossen. Weitere können sich nach Angaben der Verbraucherschützer noch bis zum 9. Juni beteiligen.
Diese Nachricht wurde am 19.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
