
Sie wurde stellvertretend von der Verbraucherzentrale Sachsen eingereicht. Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf dem Amazon-Streamingangebot Prime Video. Kunden mussten Werbung akzeptieren oder für eine werbefreie Variante 2 Euro 99 zusätzlich zahlen. Eine Entscheidung wird heute nicht erwartet.
Es geht um die Frage, ob Amazon laufende Verträge nachträglich verschlechtern darf.
Sollte die Verbraucherzentrale gewinnen, drohen dem Unternehmen Schadenersatzansprüche.
Diese Nachricht wurde am 19.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
