Für die Verbraucher sind es oft nur wenige Euro, für die Anbieter geht es ums große Geld: Kunden-unfreundliche Klauseln sorgen häufig für Ärger, zum Beispiel bei Verträgen und Abonnements oder bei Leistungen im Internet, bei denen die Kosten im Kleingedruckten versteckt sind. Nur selten holen sich übervorteilte Kunden ihr Geld gerichtlich zurück - der Aufwand für den einzelnen wäre zu groß. Telefonunternehmen, die sich weigerten, nicht abtelefonierte Gebühren für Handy-Karten zurückzuerstatten, beschäftigen zum Beispiel die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sagt deren Vorstand Klaus Müller:
"Hiergegen sind wir rechtlich vorgegangen, waren auch gerichtlich erfolgreich. Das Problem ist: Die Telekommunikationsunternehmen haben einfach eine Gebühr dafür eingeführt, das Guthaben zurückzuerstatten. Also eigentlich eine perfide Antwort, eine verbraucherunfreundliche, zu reagieren. Das haben sie aber nicht in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, gegen die wir dann wieder gerichtlich angehen könnten, sondern haben das woanders geregelt, sondern woanders, so dass wir uns momentan streiten müssen, ob wir dagegen vorgehen können."
Sammelklagen, mit denen Verbraucherschützer wie im Fall der Telefonanbieter stellvertretend für die Betroffenen Rechte einfordern können, sind ein möglicher Ausweg aus dem Dilemma. Sie sind in Deutschland möglich, aber nur in engen Grenzen. Klaus Müller fehlt vor allem dies:
"Wir glauben, dass zum Beispiel Verbraucherzentralen, anerkannte Verbraucherverbände das Recht bekommen müssen, im Namen von Verbrauchern nicht nur Unrecht festzustellen, sondern auch ihre Entschädigung durchzusetzen."
Die Europäische Union denkt derzeit darüber nach, die Rechte der Verbraucher bei Sammelklagen auszudehnen. Ein Ansatz, der bei der Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung auf Zustimmung stieß. Zum Beispiel beim SPD-Bundestagsabgeordneten Manfred Zöllmer:
"Wir müssen, denke ich, den Gewinnabschöpfungsanspruch, den es jetzt schon gibt, verschärfen und auch besser durchsetzbar machen. Und wir müssen darüber nachdenken, wie wir solche Sammelklagen in deutsches Recht einführen."
Verbraucherrecht wird immer mehr Sache der Europäischen Union - der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr lässt keinen Raum für nationale Sonderregeln. Im Fall der Sammelklagen könnte dies den deutschen Verbrauchern nutzen. In der EU-Kommission gibt es sogar Überlegungen, dass Betroffene automatisch in solche Klagen einbezogen werden - ohne dass sie sich ihr formell anschließen müssten. Für Christian Grugel, Abteilungsleiter im Bundes-Verbraucherschutzministerium, würde das allerdings zu weit gehen:
"Was wir als Problem ansehen ist eine Entwicklung der Sammelklagen im Sinne der amerikanischem Wahrnehmung als Class Action, wo eben in einer Sammelklage automatisch alle betroffenen Verbraucher eingeschlossen sind, auch wenn sie sich dazu gar nicht bereiterklärt haben, sondern sie müssen sich ausdrücklich ausschließen, das kann nicht Vorbild für Deutschland sein."
Was letztlich beschlossen wird, ist noch nicht abzusehen, auch die Meinungsbildung in Politik und Ministerien ist noch im Gange. Für Christian Grugel sind nicht nur neue Gesetze gefragt:
"Der wichtigste Punkt aus meiner Sicht ist der, dass die Verbraucher bei dem sich schnell verändernden Recht, bei den sich schnell verändernden Möglichkeiten erst mal über ihre Rechte informiert werden müssen. Nur ein Recht, das ich kenne, kann ich als Verbraucher auch wahrnehmen."
"Hiergegen sind wir rechtlich vorgegangen, waren auch gerichtlich erfolgreich. Das Problem ist: Die Telekommunikationsunternehmen haben einfach eine Gebühr dafür eingeführt, das Guthaben zurückzuerstatten. Also eigentlich eine perfide Antwort, eine verbraucherunfreundliche, zu reagieren. Das haben sie aber nicht in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, gegen die wir dann wieder gerichtlich angehen könnten, sondern haben das woanders geregelt, sondern woanders, so dass wir uns momentan streiten müssen, ob wir dagegen vorgehen können."
Sammelklagen, mit denen Verbraucherschützer wie im Fall der Telefonanbieter stellvertretend für die Betroffenen Rechte einfordern können, sind ein möglicher Ausweg aus dem Dilemma. Sie sind in Deutschland möglich, aber nur in engen Grenzen. Klaus Müller fehlt vor allem dies:
"Wir glauben, dass zum Beispiel Verbraucherzentralen, anerkannte Verbraucherverbände das Recht bekommen müssen, im Namen von Verbrauchern nicht nur Unrecht festzustellen, sondern auch ihre Entschädigung durchzusetzen."
Die Europäische Union denkt derzeit darüber nach, die Rechte der Verbraucher bei Sammelklagen auszudehnen. Ein Ansatz, der bei der Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung auf Zustimmung stieß. Zum Beispiel beim SPD-Bundestagsabgeordneten Manfred Zöllmer:
"Wir müssen, denke ich, den Gewinnabschöpfungsanspruch, den es jetzt schon gibt, verschärfen und auch besser durchsetzbar machen. Und wir müssen darüber nachdenken, wie wir solche Sammelklagen in deutsches Recht einführen."
Verbraucherrecht wird immer mehr Sache der Europäischen Union - der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr lässt keinen Raum für nationale Sonderregeln. Im Fall der Sammelklagen könnte dies den deutschen Verbrauchern nutzen. In der EU-Kommission gibt es sogar Überlegungen, dass Betroffene automatisch in solche Klagen einbezogen werden - ohne dass sie sich ihr formell anschließen müssten. Für Christian Grugel, Abteilungsleiter im Bundes-Verbraucherschutzministerium, würde das allerdings zu weit gehen:
"Was wir als Problem ansehen ist eine Entwicklung der Sammelklagen im Sinne der amerikanischem Wahrnehmung als Class Action, wo eben in einer Sammelklage automatisch alle betroffenen Verbraucher eingeschlossen sind, auch wenn sie sich dazu gar nicht bereiterklärt haben, sondern sie müssen sich ausdrücklich ausschließen, das kann nicht Vorbild für Deutschland sein."
Was letztlich beschlossen wird, ist noch nicht abzusehen, auch die Meinungsbildung in Politik und Ministerien ist noch im Gange. Für Christian Grugel sind nicht nur neue Gesetze gefragt:
"Der wichtigste Punkt aus meiner Sicht ist der, dass die Verbraucher bei dem sich schnell verändernden Recht, bei den sich schnell verändernden Möglichkeiten erst mal über ihre Rechte informiert werden müssen. Nur ein Recht, das ich kenne, kann ich als Verbraucher auch wahrnehmen."