In einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied der Zweite Senat, dass die Klägerin nicht ausreichend dargelegt habe, wo ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt würden.
Bundestag und Bundesrat haben der EU-weiten Sperrklausel von mindestens zwei Prozent für größere Staaten bereits zugestimmt. Es fehlt allerdings noch die Unterschrift von Bundespräsident Steinmeier. 25 der 27 EU-Länder haben die Regelung bereits beschlossen.
Die ursprüngliche Fünfprozenthürde bei Europawahlen war in der Europäischen Union zunächst gesenkt und 2014 ganz gestrichen worden. Seither reichten rechnerisch etwa 0,5 Prozent der Stimmen für einen Sitz im Europaparlament. Diese Regelung wird auch bei der anstehenden Europawahl noch gelten.
Diese Nachricht wurde am 29.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.