Autor: Manche Schwimmbäder machen es täglich, andere alle paar Tage oder Wochen: Sie reinigen ihre Filteranlagen, die sich mit der Zeit zusetzen. Von "Filter-Rückspülung" ist in diesem Zusammenhang auch die Rede. Das dafür verwendete Badewasser verschwindet im Abwasser-Kanal, manchmal auch direkt im Gewässer.
Das Problem nur: Desinfiziert wird in den meisten Schwimmanstalten, Spaßbädern, Sanatorien und Hotel-Swimming-Pools fast immer mit Chlor. Auch das Abwasser aus der Filter-Reinigung ist zwangsläufig damit versetzt - und mit weiteren organischen Chlor-Verbindungen, die sich schon im Schwimmbecken bilden.
Was bisher nicht in die Öffentlichkeit drang: Das Spülwasser ist so stark belastet, dass vermutlich die meisten Bäder in Deutschland die erlaubte Höchstmenge für chlororganische Verbindungen überschreiten. Der sogenannte AOX-Wert gilt seit sieben Jahren. Festgesetzt wurde er in einer Rahmenvorschrift des Bundes. Wenn Schwimmbäder bei der Routinespülung ihrer Filter ständig darüber liegen, müssten sie im Prinzip dichtmachen. Denn laut der Bundesvorschrift ist ihr Betrieb dann nicht mehr genehmigungsfähig.
Die Praxis sieht anders aus. Denn Wasserrecht ist Länderrecht. Es gibt zwar eine bundesweite Abwasserverordnung und ein nationales Wasserhaushalts-Gesetz. Doch die Entscheidungsgewalt in diesen Dingen liegt bei den Bundesländern. Und die meisten von ihnen dulden die Höchstwert-Überschreitungen stillschweigend - vor allem bäderreiche Länder, in denen der Tourismus eine große Rolle spielt: Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein etwa, wie aus gutinformierten Kreisen verlautet.
Die Ignoranz hat ihre Gründe. Zwar ist es technisch ohne weiteres möglich, den Chlorgehalt des Abwassers zu vermindern und so unter dem AOX-Limit zu bleiben. Doch dazu müssten die Schwimmbäder zusätzlich Aktivkohle-Filter und Entchlorungsanlagen anschaffen. Und das wird teuer. Städte, Gemeinden und private Betreiber müssten Millionensummen investieren. Und das bei den allgemein leeren Kassen der Kommunen. Fast alle Länder unterließen es deshalb, Abwasser-Auflagen für ihre Bäder zu beschließen.
Der Bund ist bisher machtlos. Zwar sind die Länder eigentlich dazu verpflichtet, die AOX-Vorgaben umzusetzen. Das meint jedenfalls das Bundesumweltministerium und verweist auf die gültigen nationalen Vorschriften. Doch Länder wie Bayern legen die Regelung nach eigenem Gutdünken aus. So wird in München schlichtweg behauptet, der entscheidende Anhang der Bundesvorschrift gelte überhaupt nicht für das Rückspülwasser von Schwimmbädern. Obwohl dort ausdrücklich auch die Rede ist von - Zitat: "Abwasser aus der Badewasser-Aufbereitung". Um nichts anderes handelt es sich bei der Filter-Spüllösung.
Immerhin: Der besagte Anhang soll noch klarer gefasst werden. Ein neuer Entwurf liegt im Bundesumweltministerium bereits vor. Er wird in Kürze mit den Ländern beraten. Ob die aber wirklich von ihrer bisherigen Position abweichen, ist fraglich.
So wünscht sich das Bundesumweltministerium, dass künftig auch das komplette Ablassen des Beckenwassers nach der Badesaison mitberücksichtigt wird. Dabei ist es in der Vergangenheit vereinzelt zu Fischsterben in kleineren Flüssen gekommen - weil ein Gewässer bei der Entleerung des Bades schlagartig jede Menge Chlor-Chemie schlucken muss.
Doch das große Wasser(ab)lassen wird wohl nicht in den Anhang der Bundesvorschrift aufgenommen werden. Im Trittin-Ministerium macht man sich kaum Hoffnungen. Denn es gebe Länder, die - wie es heißt - "diesen Vorgang ganz ausgenommen sehen wollen". Ausgerechnet jene Chlor-Ausschwemmung, die für die Umwelt am schädlichsten sein kann .
Das Problem nur: Desinfiziert wird in den meisten Schwimmanstalten, Spaßbädern, Sanatorien und Hotel-Swimming-Pools fast immer mit Chlor. Auch das Abwasser aus der Filter-Reinigung ist zwangsläufig damit versetzt - und mit weiteren organischen Chlor-Verbindungen, die sich schon im Schwimmbecken bilden.
Was bisher nicht in die Öffentlichkeit drang: Das Spülwasser ist so stark belastet, dass vermutlich die meisten Bäder in Deutschland die erlaubte Höchstmenge für chlororganische Verbindungen überschreiten. Der sogenannte AOX-Wert gilt seit sieben Jahren. Festgesetzt wurde er in einer Rahmenvorschrift des Bundes. Wenn Schwimmbäder bei der Routinespülung ihrer Filter ständig darüber liegen, müssten sie im Prinzip dichtmachen. Denn laut der Bundesvorschrift ist ihr Betrieb dann nicht mehr genehmigungsfähig.
Die Praxis sieht anders aus. Denn Wasserrecht ist Länderrecht. Es gibt zwar eine bundesweite Abwasserverordnung und ein nationales Wasserhaushalts-Gesetz. Doch die Entscheidungsgewalt in diesen Dingen liegt bei den Bundesländern. Und die meisten von ihnen dulden die Höchstwert-Überschreitungen stillschweigend - vor allem bäderreiche Länder, in denen der Tourismus eine große Rolle spielt: Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein etwa, wie aus gutinformierten Kreisen verlautet.
Die Ignoranz hat ihre Gründe. Zwar ist es technisch ohne weiteres möglich, den Chlorgehalt des Abwassers zu vermindern und so unter dem AOX-Limit zu bleiben. Doch dazu müssten die Schwimmbäder zusätzlich Aktivkohle-Filter und Entchlorungsanlagen anschaffen. Und das wird teuer. Städte, Gemeinden und private Betreiber müssten Millionensummen investieren. Und das bei den allgemein leeren Kassen der Kommunen. Fast alle Länder unterließen es deshalb, Abwasser-Auflagen für ihre Bäder zu beschließen.
Der Bund ist bisher machtlos. Zwar sind die Länder eigentlich dazu verpflichtet, die AOX-Vorgaben umzusetzen. Das meint jedenfalls das Bundesumweltministerium und verweist auf die gültigen nationalen Vorschriften. Doch Länder wie Bayern legen die Regelung nach eigenem Gutdünken aus. So wird in München schlichtweg behauptet, der entscheidende Anhang der Bundesvorschrift gelte überhaupt nicht für das Rückspülwasser von Schwimmbädern. Obwohl dort ausdrücklich auch die Rede ist von - Zitat: "Abwasser aus der Badewasser-Aufbereitung". Um nichts anderes handelt es sich bei der Filter-Spüllösung.
Immerhin: Der besagte Anhang soll noch klarer gefasst werden. Ein neuer Entwurf liegt im Bundesumweltministerium bereits vor. Er wird in Kürze mit den Ländern beraten. Ob die aber wirklich von ihrer bisherigen Position abweichen, ist fraglich.
So wünscht sich das Bundesumweltministerium, dass künftig auch das komplette Ablassen des Beckenwassers nach der Badesaison mitberücksichtigt wird. Dabei ist es in der Vergangenheit vereinzelt zu Fischsterben in kleineren Flüssen gekommen - weil ein Gewässer bei der Entleerung des Bades schlagartig jede Menge Chlor-Chemie schlucken muss.
Doch das große Wasser(ab)lassen wird wohl nicht in den Anhang der Bundesvorschrift aufgenommen werden. Im Trittin-Ministerium macht man sich kaum Hoffnungen. Denn es gebe Länder, die - wie es heißt - "diesen Vorgang ganz ausgenommen sehen wollen". Ausgerechnet jene Chlor-Ausschwemmung, die für die Umwelt am schädlichsten sein kann .