
Auf ein entsprechendes Gesetz einigten sich das Europaparlament und die EU-Mitgliedsländer. Bislang können Betroffene häufig keinen Schadenersatz verlangen, weil Hersteller ihren Sitz entweder nicht in der EU haben oder die betreffende Firma nicht mehr existiert. In Zukunft ist in einem solchen Fall das Unternehmen zuständig, das das defekte Produkt in die EU importiert hat.
Die Regelung gilt auch für Software-Schäden, wenn beispielsweise durch einen Fehler im Betriebssystem eines Computers Daten verloren gehen. Die Beweislast vor Gericht liegt zwar bei den Geschädigten - sie soll aber erleichtert werden.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten bestätigt werden.
Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
