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Schadensersatz-Klage
Claudia Pechstein kämpft weiter um Entschädigung

Drei Tage nach der Schlussfeier in Sotschi steht eine aus dem deutschen Olympia-Team wieder im Fokus. Vor dem Landgericht München I steht ein erster Verkündungstermin im Schadensersatz-Prozess zwischen Claudia Pechstein und dem internationalen und deutschen Eisschnelllaufverband an. Die vorsitzende Richterin wird erst einmal den Beschluss verkünden, ob das Verfahren zugelassen wird und es zu einem Prozess kommt.

Von Matthias Friebe | 23.02.2014
    Es geht um viel in diesem Verfahren. Wird die Klage zugelassen, dann wird erneut die Zivilgerichtsbarkeit in Dopingfragen gegenüber der Sportgerichtsbarkeit gestärkt. Letztlich wird dann auch wieder die Frage aufgeworfen, die schon seit Jahren im Mittelpunkt des Pechstein-Streits steht: Sind die bei Pechstein erhöhten Werte der jungen roten Blutkörperchen, der Retikulozyten, durch eine Anomalie begründet oder hat sie gedopt? Im ZDF sagte sie damals:
    "Bei mir gibt es keine positive Probe. Ich habe noch nie Doping genutzt, genommen, noch nicht einmal danach gefragt. Mir ist es auch noch nie angeboten worden. Bei mir steht auch viel zu viel auf dem Spiel. Ich bin bei der Bundespolizei, Beamte auf Lebenszeit und wenn ich da diesen Dopingverstoß begehen würde, dann wäre dieses Leben futsch und dann hätte ich gar nichts mehr. Da wäre ich schön blöd."
    Pechstein verlor ihren Status als Mitglied der Sportfördergruppe. Bereits im Februar 2009 war sie gesperrt worden, vier Wochen nachdem sie bei der Mehrkampf-Europameisterschaft Gold gewann und damit nach längerer Durststrecke wieder an frühere Erfolge anknüpfen konnte.
    Pechstein bestritt von Anfang an, dass ihr erhöhter Retikulozytenwert durch Doping hervorgerufen wurde. Sie leide an einer Blutanomalie. Das würde die Abweichungen der Werte erklären. Der Versuch, beim Internationalen Sportgerichtshof CAS gegen die Sperre vorzugehen, scheiterte. Deshalb rief Pechstein das Schweizer Bundesgericht an, um das Verfahren anzufechten. Das Gericht erlaubte der Athletin daraufhin per Eilantrag, am Weltcup-Rennen in Salt Lake City Ende 2009 teilzunehmen. Die Chance, sich dort für Olympia 2010 in Vancouver zu qualifizieren, verpasste Pechstein aber.

    Im Frühjahr 2010 dann wurde ein Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie bekannt. Das bestätigte, dass Pechstein an einer Blutanomalie leide und die Sperre aus medizinischer Sicht haltlos sei. Claudia Pechstein musste ihre zweijährige Dopingsperre aber trotz aller Ungereimtheiten bis zum Ende absitzen und fühlt sich bis heute um ihre Chance betrogen, an den Winterspielen von Vancouver teilzunehmen.
    Pechstein verklagte die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft und den Weltverband auf Zahlung von 3,5 Millionen Euro Schadensersatz und 400.000 Euro Schmerzensgeld. Dem deutschen Verband droht in diesem Fall möglicherweise der Gang in die Insolvenz.