
Dafür ist ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von Migranten in Europa geplant. Zudem soll es erstmals Asylverfahren an den EU-Außengrenzen geben. Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen damit an der Weiterreise gehindert und von Lagern an den Grenzen aus direkt abgeschoben werden können. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Die Bundesregierung hatte sich vergeblich für eine Ausnahme eingesetzt. Nach der Neuregelung können Mitgliedsländer Migranten künftig in sogenannte "sichere Drittstaaten" wie Tunesien oder Albanien schicken, in denen sie dann Asyl beantragen müssen. Allerdings müssen die Geflüchteten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden - etwa durch Angehörige.
In der EU wurden im vergangenen Jahr rund 1,1 Millionen Asylanträge verzeichnet. Dies war der höchste Stand seit 2016.
Diese Nachricht wurde am 14.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
