
"Quick Freeze" ermögliche die Speicherung von Daten erst, wenn die Straftat den Behörden bekannt sei - und dann bleibe nichts zum Einfrieren, sagte der CSU-Politiker. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Throm, erklärte, Bundesinnenministerin Faeser sei im Amt gescheitert.
Die Sozialdemokratin Faeser hatte ursprünglich für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation geworben. Eine solche lehnte Justizminister Buschmann von der FDP jedoch mit Verweis auf den Datenschutz ab. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.
Höferlin (FDP) spricht von "Meilenstein"
Beim "Quick Freeze"-Verfahren werden Daten erst dann gesichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Höferlin, bezeichnete die Einigung als Meilenstein für die Ermittlungsbehörden. Die Beamten erhielten endlich ein rechtsicheres Instrument zur Verbrechensbekämpfung. Zugleich habe man die anlasslose Überwachung aller Bürger verhindert.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, von Notz, äußerte sich ähnlich. Gleichzeitig bedauerte er, dass die seit Jahren ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung nicht offiziell zurückgenommen wurde.
Ampel einigt sich auf "Quick Freeze"
EuGH-Entscheidung: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
Diese Nachricht wurde am 10.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.