
Der Spiegel hatte über Anschuldigungen von Ulmens ehemaliger Ehefrau Collien Fernandes wegen Vorwürfen virtueller sexueller Gewalt berichtet. Der Schauspieler hatte einstweilige Verfügungen gegen mehrere Textpassagen beantragt und wollte so erreichen, dass diese nicht weiter veröffentlicht werden. Das Landgericht Hamburg entschied nun aber, dass ein Großteil der Berichterstattung rechtens war. "Der Spiegel" habe die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung beachtet, hieß es. Ulmen kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Fernandes wirft Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Der Fall hatte in Deutschland eine Debatte über sexualisierte Gewalt ausgelöst. Für den Schauspieler gilt die Unschuldsvermutung.
Diese Nachricht wurde am 09.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
