Bundesjustizministerin
Scheidungsrecht: Hubig will vorgeschriebenes Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt streichen

Bundesjustizministerin Hubig plant Änderungen im Scheidungsrecht.

    Foto der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) am 08.05.2026 am Rednerpult im deutschen Bundestag
    Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD) (IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
    Im Fall häuslicher Gewalt solle das bislang vorgeschriebene Trennungsjahr nach ihrem Willen künftig nicht eingehalten werden müssen, sagte die SPD-Politikerin der KNA. Das derzeit geltende Recht sei schwer zumutbar. Bislang gibt es lediglich eine Härtefallregelung, die Gerichte mit der Begründung einer Unzumutbarkeit anwenden können. - Sollte das Bundeskabinett dem Vorhaben zustimmen, könnte der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
    Die Justizministerin plant zudem einen Gesetzentwurf, der von Gewalt betroffenen Frauen bei familiengerichtlichen Verfahren einen besseren Schutz vor dem Ex-Partner gewährleistet. Weiterhin sollen Gerichte für das Thema sensibilisiert werden und in Fällen von häuslicher Gewalt nicht mehr auf ein Einvernehmen beider Seiten hinwirken müssen.
    Diese Nachricht wurde am 17.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.